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Übermittlungspflicht

Der Berichtsteil „Anlagenspiegel“ ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr sind somit Wirtschaftsjahre mit dem Bilanzstichtag 31.12.2017 erstmals betroffen. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind es die Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtag im Jahr 2018 liegt. Ziel des Berichts ist es, die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. 

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