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Übermittlungspflicht

Etwaige Sonder- und Ergänzungsbilanzen (SuE-Bilanzen) sind von bilanzierenden Mitunternehmerschaften, für Wirtschaftsjahre die nach dem 01.01.2015 enden, verpflichtend als eigenständige Datensätze (also taxonomiekonform als eigenständige E-Bilanzen) an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr sind somit Wirtschaftsjahre mit dem Bilanzstichtag 31.12.2015 erstmals von der Übermittlungspflicht betroffen. In vorangehenden Wirtschaftsjahren konnten SuE-Bilanzen im Rahmen einer Nichtbeanstandungsregelung innerhalb des E-Bilanz Datensatzes der Gesamthandsbilanz als sog. Freitextfeld eingereicht werden.

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Anlagenspiegel für SuE-Bilanzen

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, auch bei SuE-Bilanzen die werthaltige Übermittlung des Anlagenspiegels erwartet wird. Derzeit ist die Übermittlung des Anlagenspiegels für SuE-Bilanzen in SmartTaxBalance folgendermaßen umgesetzt:

  • sofern Anlagevermögen in SuE-Bilanz vorhanden ist, wird der Anlagespiegel automatisch im Hintergrund erzeugt. Dabei wird im Anlagenspiegel bei dem betroffenen Posten des Anlagevermögens die Wertentwicklungsposition "Buchwert zum Ende der Periode" mit dem Wert aus SuE-Bilanz befüllt. 
  • sofern kein Anlagevermögen in SuE-Bilanz vorhanden ist, ist es aus technischen Gründen notwendig, einen Sachverhalt mit dem Wert „0“ auf beliebiger Position des Anlagevermögens zu erfassen. 

Mehr Informationen zur Übermittlungspflicht und Struktur des Anlagenspiegels sind im vorliegenden Benutzerhandbuch im Kapitel „Anlagenspiegel" erläutert.

Erfassung

Im Steuerbilanzcockpit der Gesamthandsbilanz ist das Menü "Mitunternehmer" Ausgangspunkt für die Verwaltung von SuE-Bilanzen:

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In der SmartTaxBalance werden SuE-Bilanzen auf der Grundlage von Sachverhalten (Bilanz und GuV) verwaltet und über die Jahre fortentwickelt. Nachfolgend wird das Vorgehen zur Erfassung einer Sonderbilanz dargestellt. Die Schritte gelten analog auch für Ergänzungsbilanzen.

Schritt 1:

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Anlage eines

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Sachverhaltes

Der Dialog für die Verwaltung von Sachverhalten der Sonderbilanz ist im Steuerbilanzcockpit der Gesamthandsbilanz unter "Mitunternehmer | Sonderbilanzen | Verwaltung…" aufrufbar. Dieser Dialog ermöglicht die erstmalige Anlage als auch die Fortentwicklung von Sachverhalten der Sonderbilanz für alle in den Stammdaten erfassten Gesellschafter. Ein Klick auf eine Spaltenüberschrift sortiert die im Dialog dargestellten Gesellschafterdaten bzw. Sachverhalte. Über die Filterfunktion bei den Gesellschaftern und eine Suchfunktion bei den Sachverhalten kann die Listenansicht eingeschränkt werden.

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Angelegte Sachverhalte können anschließend unter "Mitunternehmer | Sonderbilanzen | Anzeigen" in Bilanzform (bzw. Taxonomiestruktur) visualisiert werden:

Reports

Report: SuE-Bilanz

Die in der Anwendung erfassten SuE-Bilanzen können als Reports visualisiert werden. Die Option ist im Menü "Mitunternehmer" auswählbar:

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Bei Reports gibt es eine Auswahl zwischen zwei Ausgabeformaten: „Als Excel-Report erzeugen“ oder „Als HTML-Report erzeugen“. Zudem kann festgelegt werden, für welche Gesellschafter die Ausgabe erfolgen soll:


Excel-Report: Additive Gesamtbilanz

Die Steuerbilanz der Mitunternehmerschaft mit etwaigen Ergänzungsbilanzen sowie den Sonderbilanzen der Gesellschafter kann in Form des Excel-Reports „Additive Gesamtbilanz“ über den Menü "Mitunternehmer" aufgerufen werden.

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