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titleErläuterung der Finanzverwaltung

Unternehmenskennnummern

Zur Identifizierung und Zuordnung des Datensatzes sind in diesem Bereich bestimmte Unternehmenskennnummern zwingend zur Übermittlung vorgesehen. Mindestens ist die 13-stellige ELSTER-Steuernummer zu übermitteln. Wird eine Eröffnungsbilanz übermittelt muss bei fehlender bzw. noch nicht vergebener Steuernummer mindestens die vierstellige Bundesfinanzamtsnummer des zuständigen Finanzamts angegeben werden. Bei natürlichen Personen ist die IdNr. ebenfalls anzugeben. Wird eine Sonder- / Ergänzungsbilanz übermittelt ist hier die 13-stellige ELSTER-Steuernummer des Mitunternehmers / Gesellschafters zu hinterlegen.


Der Bereich "Weitere Informationen zum Unternehmen" ist für die jeweiligen fachlichen Sachverhalte gesondert dokumentiert:Unternehmen mit Gewinnermittlung für besondere Fälle / Übermittlungsvariante bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art

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titleErläuterung der Finanzverwaltung

Unternehmen mit Gewinnermittlung für besondere Fälle / Übermittlungsvariante bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art

Die Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft kann in verschiedenen Varianten erfolgen. Welche der vorgesehenen Varianten gewählt wurde, ist mittels der GCD-Position "Übermittlungsvariante bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art" anzuzeigen. Diese Position darf nur dann werthaltig berichtet werden, wenn die Position "Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art" werthaltig in einer der Ausprägungen "nicht steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/en", "steuerbegünstigte Körperschaft mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/en" oder "juristische Person des öffentlichen Rechts mit Betrieb/en gewerblicher Art" übermittelt wird.


  • Inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens
  • Zuordnung zur Einkunftsart