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Zuordnung zur Einkunftsart Diese Information ist u.a. zur korrekten Zuordnung der E-Bilanz zum entsprechenden Veranlagungszeitraum erforderlich. Sonstige Fälle: Hierunter können z.B. steuerbegünstigte Körperschaften ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Fälle mit Überschusseinkünften, die freiwillig bilanzieren, fallen. |