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Wird im Dialog [Status] des [VAT] Bereichs eine Sondervorauszahlungsperiode ausgewählt, so ändern sich unmittelbar die Ansicht sowie die grundlegenden Dialogfunktionen im Vergleich zu einer Voranmeldungsperiode. 
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Status Sondervorauszahlung 
Wichtig für die Versendung der Sondervorauszahlung ist die Angabe der Steuernummer des Unternehmens im Dialog [Gesellschaften]. 

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In diesem Dialog ist das Sondervorauszahlungsformular abgebildet. Besonders wichtig ist die Auswahl der entsprechenden Gesellschaft. 
Um den zu entrichtenden Sondervorauszahlungsbetrag zu verrechnen (z. B. mit einem Erstattungsbetrag aus einem Vormonat) oder für den Fall, dass der Erstattungsbetrag abgetreten worden ist, ist in Feld 29 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 
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Dabei ist zu beachten, dass ein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetrag an das Finanzamt zu entrichten ist. 
Es besteht die Möglichkeit, das dem Finanzamt erteilte SEPA-Lastschriftmandat für die zu entrichtende Sondervorauszahlung zu widerrufen. Im Falle eines solchen Verrechnungswunsches ist in Feld 26 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 
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Wenn über die Angaben in der Steuermeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind, so ist im Feld 23 eine 1 einzutragen. Die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung sind auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Dazu steht Ihnen im VAT@GTC ein freies Textfeld zur Verfügung.
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Tip
titlePraxishinweis
Image RemovedErscheint diese eine Fehlermeldung im Dialog, kann es sein, dass das aktuelle Sondervorauszahlungsformular noch nicht zur Verfügung steht. Dieses wird erst mit Jahresupdate seitens AMANA zur Verfügung gestellt. 

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In Zeile 24 des Formulars kann der Betrag vom Benutzer manuell eingegeben werden. Dies kann zum Beispiel genutzt werden, wenn das Vorjahr noch nicht im VAT@GTC abgebildet ist. 
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Manuelle Erstellung der Sondervorauszahlung 
Bei der manuellen Eingabe ist ein aussagekräftiger Kommentar notwendig. Wird die Eingabe über das Pluszeichen [] bestätigt, wird der an das Finanzamt zu entrichtende Betrag automatisch berechnet. Wichtig dafür ist die Auswahl der kleinsten Meldeperiode im Formular. Bei Auswahl [Quartal] setzt das VAT@GTC den zu zahlenden Betrag unabhängig von der Summe auf 0,- €.

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In diesem Übersichtsdialog erhält der Benutzer einen Überblick über den Versendungsstatus des Sondervorauszahlungsformulars für die ausgewählte Periode. Wurde ein Organträger als Gesellschaft ausgewählt, erscheinen die Gesellschaften des Organkreises mit in der Übersicht.

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Status Sondervorauszahlung 
Ist die Sondervorauszahlung noch in Bearbeitung, so erscheint der Meilenstein in [gelb ]. Soll der Meilenstein geschlossen werden, bedarf es der Bestätigung durch Klick auf diesen [Meilenstein ] und der Status ändert sich auf [grün ]. 
Ist der Meilenstein bereits geschlossen und mit [grün ] gekennzeichnet, kann durch Klick auf diesen [Meilenstein ] die Meldung der Sondervorauszahlung wieder geöffnet werden und der Status wechselt wieder auf [in Bearbeitung ]. 
Wurde die Meldung bereits an das Finanzamt übermittelt, so kann die Meldung selbst nicht mehr geändert werden. Es kann jedoch eine Korrekturmeldung erstellt und anschließend beim Finanzamt eingereicht wer
den. Bei der Korrekturmeldung wird der Meilenstein im inneren mit einer Zahl versehen [], die für die Anzahl der Korrekturen steht.

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Wurde im Dialog [VAT] eine Sondervorauszahlungsperiode gewählt, so wird im Dialog [Report] u. a. der Report [Übersicht der Sondervorauszahlung] angezeigt.

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Dieser Report enthält zum einen eine Übersicht aller Gesellschaften mit ihren Voranmeldungssalden des gesamten Jahres. Die Erstattungs- bzw. Zahllastbeträge der einzelnen Gesellschaften werden zudem in einer Zeile aufaddiert.

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