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Bei der qualifizierten Prüfung erfolgt der Prozess analog zur einfachen Prüfung. Über [Qualifizierte Prüfung] wird die Befragung an der jeweiligen Schnittstelle angestoßen.
Bei
der qualifizierten Prüfung werden Hierbei kann die Schnittstelle der Europäischen Kommission (VIES) ausgewählt werden oder die der Bundesregierung (BZSt).
Die qualifizierten Prüfung fragt neben der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch die Adressangabe und der Gesellschaftsname abgefragtden Gesellschaftsnamen ab.
Falls Differenzen zu den im VAT@GTC hinterlegten Stammdaten auftreten, werden diese rot gekennzeichnet.
Tip | ||
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Die qualifizierte Prüfung über den Webservice des BZSt ist nur mit einer in den Stammdaten hinterlegten, gültigen deutschen Umsatzsteuer Identifikationsnummer möglich. |