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Auf der Startseite des Benutzerdialogs sind alle angelegten Benutzer aufgelistet. Welche Funktionen dieser Dialog bietet, wird nachfolgend beschrieben.
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In der Spalte mit dem Ausrufezeichen [ ! ] werden gesperrte Benutzer angezeigt. Diese werden mit einem gelben Warndreieck [ ] gekennzeichnet und erscheinen in der tabellarischen Ansicht ganz oben. |
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Beim [
] eines Benutzers erscheint eine neue Eingabemaske, in der folgende Felder auszufüllen sind:
User-ID |
Die User-ID wird als fortlaufende Nummer automatisch vom VAT@GTC vergeben. |
Login | Diese Bezeichnung wird vom Benutzer für das Login verwendet. Neben Verwendung des Namens kann ebenfalls eine Bezeichnung für eine Benutzergruppe (z. B. „Reviewer“) angegeben werden, um mehrere Personen als Benutzer nachfolgend mit den gleichen Rollen und Berechtigungsobjekten auszustatten. |
Domäne | „---“ Dieser Eintrag ist fest hinterlegt. |
Vorname | Optionales Feld. |
Nachname |
Der Nachname ist unbedingt einzutragen. |
Beschreibung |
Als Beschreibung könnte bspw. die Position oder der Job-Titel des Benutzers hinterlegt werden. |
Telefonnummer, |
Diese Felder sind optional. Das Ausfüllen wird jedoch empfohlen, um eine mögliche Kontaktaufnahme (u. a. bei Notfällen bzw. konkurrierenden Zugriffen) zu gewährleisten. Bei international agierenden Unternehmen sollte auf die Angabe der jeweiligen Ländervorwahl geachtet werden. |
Berufsbezeichnung | Optionales Feld zur besseren Nachvollziehbarkeit der Rollen. |
Ablaufdatum |
Über die Kalenderfunktion kann ein Benutzer zeitlich befristet angelegt werden. Falls dies nicht erwünscht ist, kann das Feld freigelassen werden. |
Passwort | Der Administrator des VAT@GTC vergibt für den jeweiligen Benutzer ein Initialpasswort und lässt ihm dieses anschließend zukommen. |
Passwort bestätigen | Bei Abweichungen zwischen dem vergebenen Passwort und der Bestätigung erscheint eine Fehlermeldung. |
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Ab dem Besteuerungszeitraum 2011 ist jeder Unternehmer nach §18 (3) UStG verpflichtet, die Umsatzsteuerjahreserklärung elektronisch zu übermitteln. Wenn eine Übermittlung aus der VAT@GTC heraus getätigt werden soll, muss dies über eine authentifizierte Übermittlung (ELSTER-Zertifikat ) erfolgen. Nur in Härtefällen sieht die deutsche Finanzverwaltung von einer elektronisch authentifizierten Versendung ab. ELSTER-Zertifikate werden von der Finanzverwaltung ausgestellt und können online über das ElsterOnline-Portal beantragt werden. Ein schriftlicher Antrag ist somit nicht erforfderlicherforderlich. Das Zertifikat wird als Softwarezertifikat, USB-Stick oder Signatur-Karte vergeben. |
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