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In diesem Dialog ist das Sondervorauszahlungsformular abgebildet. Besonders wichtig ist die Auswahl der entsprechenden Gesellschaft. Um den zu entrichtenden Sondervorauszahlungsbetrag zu verrechnen (z. B. mit einem Erstattungsbetrag aus einem Vormonat) oder für den Fall, dass der Erstattungsbetrag abgetreten worden ist, ist in Feld 29 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 


Dabei ist zu beachten, dass ein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetrag an das Finanzamt zu entrichten ist. Es besteht die Möglichkeit, das dem Finanzamt erteilte SEPA-Lastschriftmandat für die zu entrichtende Sondervorauszahlung zu widerrufen. Im Falle eines solchen Verrechnungswunsches ist in Feld 26 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 


Wenn über die Angaben in der Steuermeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind, so ist im Feld 23 eine 1 einzutragen. Die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung sind auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Dazu steht Ihnen im VAT@GTC ein freies Textfeld zur Verfügung.


Tip
titlePraxishinweis

Erscheint eine Fehlermeldung im Dialog, kann es sein, dass das aktuelle Sondervorauszahlungsformular noch nicht zur Verfügung steht. Dieses wird erst mit Jahresupdate seitens AMANA zur Verfügung gestellt. 

Für die Erstellung der Sondervorauszahlungsmeldung werden dem Benutzer 2 Optionen geboten, die im Folgenden dargestellt werden.


Manuelle Erstellung SVZ

In Zeile 24 des Formulars kann der Betrag vom Benutzer manuell eingegeben werden. Dies kann zum Beispiel genutzt werden, wenn das Vorjahr noch nicht im VAT@GTC abgebildet ist. 

Manuelle Erstellung der Sondervorauszahlung Bei der manuellen Eingabe ist ein aussagekräftiger Kommentar notwendig. Wird die Eingabe über das Pluszeichen [] bestätigt, wird der an das Finanzamt zu entrichtende Betrag automatisch berechnet. Wichtig dafür ist die Auswahl der kleinsten Meldeperiode im Formular. Bei Auswahl [Quartal] setzt das VAT@GTC den zu zahlenden Betrag unabhängig von der Summe auf 0,- €.

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