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In diesem Dialog ist das Sondervorauszahlungsformular abgebildet. Besonders wichtig ist die Auswahl der entsprechenden Gesellschaft. Um den zu entrichtenden Sondervorauszahlungsbetrag zu verrechnen (z. B. mit einem Erstattungsbetrag aus einem Vormonat) oder für den Fall, dass der Erstattungsbetrag abgetreten worden ist, ist in Feld 29 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 


Dabei ist zu beachten, dass ein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetrag an das Finanzamt zu entrichten ist. Es besteht die Möglichkeit, das dem Finanzamt erteilte SEPA-Lastschriftmandat für die zu entrichtende Sondervorauszahlung zu widerrufen. Im Falle eines solchen Verrechnungswunsches ist in Feld 26 des VAT@GTC Formulars eine 1 einzutragen. 

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