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Besonderheiten
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UStVA
Die Meldung Umsatzsteuervoranmeldung für das Vereinigte Königreich ist im VAT@GTC ist in der Landessprache vorhanden. Für jedes Feld der Meldung gibt es ein eine Info -FeldBox, welches welche eine Nähere Beschreibung für das Feld auf deutsch (oder englisch) bereitstellt.
Die Währung der Werte in der Meldung ist die Landeswährung Voranmeldung wird in Landeswährung "Pfund Sterling" erstellt.
Die Meldung der Umsatzsteuer kann für Großbritannien direkt über das VAT@GTC geschickt übermittelt werden. Alternativ kann die Meldung als versandfertige XML Datei heruntergeladen werden, die manuell an das HMRC gesendet werden kann. Falls die Sendung manuell erfolgt, kann die Meldung im VAT@GTC als versendet markiert werden.
Der Versand der Meldung muss bis spätestens zum 7. Tag des übernächsten Monat versendet werden. Handelt es sich dabei um einen Sonn- oder Feiertag, muss die Meldung unbedingt vorher versendet werden.
Die Periodengrenzen Der Meldemonat von Quartalsmeldern können kann in Großbritannien abweichen. Ein Quartal kann muss nicht nur, wie in Deutschland, nur von Januar bis März (usw.) laufenexistieren, sondern beispielsweise kann auch von Februar - April (usw.) gelten. Falls eine Gesellschaft mit abweichenden Quartalsgrenzen existiert, muss dies in den Stammdaten hinterlegt sein.
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Wenn die steuerbaren Umsätze in Großbritannien 85.000£ überschreiten, ist ein Unternehmen verpflichtet, seinen Meldeprozess zu digitalisieren. Die Versendung der Meldung über das VAT@GTC erfüllt die entsprechenden Vorgaben. Dafür muss sich das Unternehmen für Making Tax Digital beim HMRC registrieren: https://www.gov.uk/guidance/sign-your-business-up-for-making-tax-digital-for-vat. Sobald ein Unternehmen für Making Tax Digital registriert ist, lässt sich die Meldung nicht mehr manuell versenden.
Ab 2020 müssen die Meldungen digital in das VAT@GTC gelangen und dürfen dort nicht mehr manuell eingetragen werden. Änderungen hingegen dürfen manuell im VAT@GTC getätigt werden.
Tip | ||
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Der Stichtag der Änderung ist für Gesellschaften, die in Großbritannien ansässig sind, der 01.04.2020, für andere Gesellschaften der 01.10.2020. |
Korrekturmeldung
Die Korrektur einer Meldung lässt sich im VAT@GTC abbilden und anlegen. Die digitale Abgabe einer Korrekturmeldung ist vom HMRC jedoch nicht vorgesehen. Wenn eine Korrektur an einer abgegebenen Meldung getätigt werden muss, muss das HMRC direkt kontaktiert werden. Um die Korrektur im VAT@GTC vollständig abzubilden, kann die entsprechende Gesellschaft nach Anlage der Korrektur manuell auf versendet gestellt werden.
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In den Einstellungen kann festgelegt werden, dass ein Dokument hochgeladen werden muss, welches belegt, dass die Korrektur erfolgreich versendet wurde, um den Status erneut auf versendet zu stellen. |
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