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Besonderheiten

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der USt-Meldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuermeldung für das Vereinigte Königreich ist im VAT@GTC in Landessprache vorhanden. Für jedes Feld der Meldung gibt es eine Info Box, welche eine Nähere Beschreibung für das Feld auf deutsch oder englisch bereitstellt (je nach eingestellter Sprache im VAT@GTC).

Die Voranmeldung Meldung wird in Landeswährung "Pfund Sterling" erstellt und kann für Großbritannien direkt über das VAT@GTC übermittelt werden. 

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Wenn die steuerbaren Umsätze in Großbritannien 85.000£ überschreiten, ist ein Unternehmen verpflichtet, seinen Meldeprozess zu digitalisieren. Die Versendung der Umsatzsteuervoranmeldung über das VAT@GTC erfüllt die entsprechenden Vorgaben. Dafür muss sich das Unternehmen für Making Tax Digital beim HMRC registrieren: https://www.gov.uk/guidance/sign-your-business-up-for-making-tax-digital-for-vat. Sobald ein Unternehmen für Making Tax Digital registriert ist, lässt sich die Meldung nicht mehr manuell versenden.

Ab 2020 müssen die Meldungen digital in das VAT@GTC gelangen und dürfen dort nicht mehr manuell eingetragen werden. Änderungen hingegen dürfen manuell im VAT@GTC getätigt werden.

Tip
titlePraxishinweis

Der Stichtag der Änderung ist für Gesellschaften, die in Großbritannien ansässig sind, ist der 01.04.2020, für andere Gesellschaften ist das der 01.10.2020.

Korrekturmeldung

Die Korrektur einer Meldung lässt sich im VAT@GTC abbilden und anlegen. Die digitale Abgabe einer Korrekturmeldung ist vom HMRC jedoch nicht vorgesehen. Wenn eine Korrektur an einer abgegebenen Meldung getätigt werden muss, muss das HMRC direkt kontaktiert werden. Um die Korrektur im VAT@GTC vollständig abzubilden, kann die entsprechende Gesellschaft nach Anlage der Korrektur manuell auf versendet gesetzt werden.

Tip
titlePraxishinweis

In den Einstellungen kann festgelegt werden, dass ein Dokument hochgeladen werden muss, welches belegt, dass die Korrektur erfolgreich versendet wurde, um den Status erneut auf versendet zu stellen.

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