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Wird im Dialog [Status] des [Umsatzsteuer] Bereichs eine Sondervorauszahlungsperiode ausgewählt, so ändern sich unmittelbar die Ansicht sowie die grundlegenden Dialogfunktionen im Vergleich zu einer Voranmeldungsperiode.
Wichtig für die Versendung der Sondervorauszahlung ist die Angabe der Steuernummer des Unternehmens im Dialog [Gesellschaften].
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Wenn über die Angaben in der Steuermeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind, so ist im Feld 23 eine 1 einzutragen. Die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung sind auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Dazu steht Ihnen im VAT@GTC ein freies Textfeld zur Verfügung.
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Für die Erstellung der Sondervorauszahlungsmeldung werden dem Benutzer 2 Optionen geboten, die im Folgenden dargestellt werden. |
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Wenn die Dezember Voranmeldung des folgenden Jahres erstellt wird, wird der Wert der Sondervorauszahlung automatisch in das Sondervorauszahlungsfeld übernommen. Dazu muss die Sondervorauszahlungsperiode eine Produktivperiode und die Meldung abgeschlossen sein. |
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Meldung versenden
Über diesen Dialog kann der Benutzer die Meldung an das Finanzamt versenden. Analog zum Dialog [Meldung versenden] bei einer ausgewählten Voranmeldungs- bzw. Jahreserklärungsperiode kann auch bei der Sondervorauszahlung die Meldung entweder gedruckt oder direkt an das Finanzamt versendet werden. Bei der elektronischen Übermittlung kann der Benutzer die Übertragung zunächst in einem Testfall-Szenario durchlaufen.
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