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Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Corona-Krise sieht u.a. eine Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% vor. Der gensenkte Steuersatz gilt für Lieferungen, sonstige Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die zwischen dem 01.07.2020 und dem zum 31.12.2020 bewirkt werden sowie für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren, die in diesem Zeitraum vorgenommen werden.

Für all unsere Kunden, die bereits mit Steuerkennzeichen arbeiten heißt das, dass die in SAP neu angelegten Steuerkennzeichen für die Periode Juli 2020 (bzw. das 3. Quartal) im VAT@GTC angelegt werden müssen. Für Gesellschaften, die im VAT@GTC derselben ERP-Gruppe zugeordnet sind, können die Steuerkennzeichen anschließend über „Zuordnung kopieren nach“ im Dialog Steuerkennzeichen auf die anderen Gesellschaften kopiert werden, so dass nicht für jede Gesellschaft einzeln die Steuerkennzeichen neu angelegt werden müssen. Bitte überschreiben Sie auf keinen Fall die bisherigen Steuerkennzeichen für 19% und 7%! Sie müssen im VAT@GTC dafür neue Steuerkennzeichen anlegen (bzw. das alte Steuerkennzeichen für 16% verwenden). Sollten Sie unsere Unterstützung bei der Anlage der neuen Steuerkennzeichen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte! Wir helfen Ihnen gerne.

Auch für diejenigen Kunden, die rein manuell mit unserer Software melden, bedeutet die Auskunft des BMF eine Erleichterung, da die Formulare wie bisher genutzt werden können. Feld ID 35 (BMG) und Feld-ID 36 (Steuer) können im VAT@GTC unabhängig voneinander manuell befüllt werden, da der Steuersatz in diesen Feldern selbst zu berechnen ist.

Wir möchten unsere manuell meldenden Kunden dennoch darum bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir würden gerne mit Ihnen besprechen, wie Sie hier aus unserer Sicht bestmöglich vorgehen sollten, um eine möglichst hohe Compliance zu erreichen. Außerdem wäre aus unserer Sicht jetzt ein guter Zeitpunkt, um gemeinsam zu überlegen, ob ein Umstieg von rein manueller Meldung zum Import oder zu manuell mit Mapping sinnvoll sein könnte.

Zurzeit gehen wir wie gesagt davon aus, dass es auch kein neues Jahreserklärungsformular geben wird.


Zusatzmaterial

Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatsteuersatzes zum 1.Juli 2020

Bundesministerium für Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

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name2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf
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Hinweisblatt des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht über das ELSTER Entwicklungsforum

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nameInformationsblatt.pdf
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ELSTER Hinweise aus dem Entwicklerforum mit einer Ausfüllanleitung für die Voranmeldung

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nameust1e_20_s14_v12.pdf
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nameust2e_20_s15_v13.pdf
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