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Wozu Teilgesellschaften?

Wenn die Meldung einer Gesellschaft sich Teilgesellschaften werden im VAT@GTC zum einen genutzt, wenn eine Gesellschaft aus mehreren Buchungskreisen besteht und somit sich die Meldung einer Gesellschaft aus mehreren Buchungskreisen speist, oder sogar aus mehreren ERP-Vorsystemen, dann wird dies im VAT@GTC mit sogenannten Teilgesellschaften (TGs) abgebildet.. Zum anderen werden Teilgesellschaften auch dazu genutzt, eine kumulierte zusammenfassende Meldung zu erstellen. 

Die Gesellschaft, die abgebildet werden soll, wird als Organträger, oder im Falle einer Organgesellschaft als Zwischenorganträger angelegt. Diese Gesellschaft wird auch Teilgesellschaftsmutter genannt. Die einzelnen Buchungskreise werden alle als eine eigene Teilgesellschaft angelegt, mit der TG-Mutter als übergeordnete Gesellschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass eine TG-Mutter keine eigenen Werte anlegen, importieren oder anpassen kann. Sie dient lediglich zur Kumulierung der TGs. Daher müssen stets alle Buchungskreise als TGs angelegt werden. Dies bedeutet ebenfalls, das alle Anpassungen, Änderungen, Übernahmen und auch Korrekturen je über die TGs laufen.

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Anschließend geht die Meldung ihren weiteren normalen Weg durch einen eventuellen Review (der TG-Mutter), eine eventuelle Kumulierung in einen Organträger und schlussendlich zur Versendung der Voranmeldung.

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