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DAC6-Unit-Import_Template.xlsm
Allgemeine Hinweise zum Import
Notwendige Kriterien: Für den Import einer Gesellschaftsstrucktur in das Dac6 ist es zwingend erforderlich, dass die Länder der Gesellschaften des GTCs auch im Dac 6 angelegt sind. D.h. Länder die im GTC vorhanden sind müssen äquivalent auch im Dac6 vorhanden sein.
Wenn es während es Imports zu Fehlern kommt erhalten Sie einen Hinweis in einem roten Fehlerbanner.
In der Tabelle des entsprechenden Importbereiches wird eine zusätzliche Spalte 'Fehler' eingeblendet, die einen Hinweis zu der Art des Fehlers liefert. Der fehlerhafte Datensätze erhalten außerdem einen roten Punkt.
Beispiel für einen fehlerhaften Import
Beispiel für einen erfolgreichen Import
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Aufbau des Excel-Sheets
Die Excel-Datei umfasst 4 Tabs, welche für den Import verwendet werden können. Für den Import einer Gesellschaftsstruktur werden die Tabelle Gesellschaften, Steuerinformationen und Gesellschaftsstruktur benötigt.
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Der Report erwartet das Informationen in der beschrieben Form vorliegen.
Überprüfen Sie bitte ob in der für den Datenexport gewählten Periode die Informationen in der beschrieben Form vorliegen.
Wenn für Wenn die Pflichtfelder keine oder ungültige Informationen enthalten werden durch den Report Dummy-Werte gesetzt:
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Länderdaten
Für alle Länder sollte ein im GTC muss der ISO-Code hinterlegt werden.
Nur so kann eine Gesellschaft final einem Land zugeordnet werden. Die Dies gilt insbesondere für doppelt angelegte Länder (um zum Beispiel abweichende Steuersätze abzubilden).
Wenn kein gültiger ISO-Code gefunden werden kann, wir der ISO-Code 'XX' für 'Unknown Country' gesetzt. Um tatsächliche fälle mit nicht spezifizierten Ländern abzufangen Um diesen Fall abzufangen, können Sie im DAC6-Modul ein Land mit dem ISO-Code 'XX' anlegen.
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Für die Geschäftsanschrift einer Gesellschaft werden die folgenden Felder aus dem Bereich Geschäftsanschrift und Postfachadresse verwendet.
Bitte beachten Sie das , dass wenn ein Eintrag in den Feldern 'Postfachadresse' vorliegt, müssen alle Felder Ausgefüllt werden.
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Gesellschaft : Steuernummer
Allgemeine Hinweise zum Import
Notwendige Kriterien: Für den Import einer Gesellschaftsstrucktur in das Dac6 ist es zwingend erforderlich, dass die Länder der Gesellschaften des GTCs auch im Dac 6 angelegt sind. D.h. Länder die im GTC vorhanden sind müssen äquivalent auch im Dac6 vorhanden sein.
Wenn es während es Imports zu Fehlern kommt erhalten Sie einen Hinweis in einem roten Fehlerbanner.
In der Tabelle des entsprechenden Importbereiches wird eine zusätzliche Spalte 'Fehler' eingeblendet, die einen Hinweis zu der Art des Fehlers liefert. Der fehlerhafte Datensätze erhalten außerdem einen roten Punkt.
Beispiel für einen fehlerhaften Import
Beispiel für einen erfolgreichen Import