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Vorwort

Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 2021 ergeben sich einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.

Mit der Umstellung auf das Steuerformular "20202021" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2020 2021 zur Verfügung. Die Neben den redaktionellen und jahresbedingten Anpassungen resultieren die wesentlichen Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2020 resultieren hauptsächlich aus Anpassungen im optimierten Bruttoverfahren, Änderung der Finanzverwaltungsauffassung hinsichtlich einzelner Sachverhalte zum InvStG sowie aus der Abbildung der Corona-Steuerhilfegesetzen2021 aus der Abbildung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer („AbzStEntModG“) sowie aus Anpassungen der Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG (BMF-Schreiben zu § 8d KStG vom 18.03.2021). Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERiC vorgenommen. Im Weiteren wurde die im VZ 2019 begonnene Überarbeitung des Datenflusses bei Beteiligungen an Personengesellschaften fortgeführt. 


Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.

Info
titleBekannte Fehler / Offene Themen im VZ 20202021
Uns bereits gemeldete Fehler bzw. offene Themen sind in einem gesonderten Kapitel dokumentiert. Dort können Sie zudem nachverfolgen, mit welcher Version diese Fehler behoben worden sind.


Alle weiteren Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

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