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Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 ergeben sich einige Änderungen in der Steuerberechnung im Vergleich zu den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.
Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2021" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2021 zur Verfügung. Neben den redaktionellen und jahresbedingten Anpassungen resultieren die wesentlichen Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken für den VZ 2021 aus der Abbildung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer („AbzStEntModG“) sowie aus Anpassungen der Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG (BMF-Schreiben zu § 8d KStG vom 18.03.2021). Darüber hinaus wurden viele Änderungen in den Validierungsregeln des ERiC vorgenommen.
Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden Sie hier. Die Anleitungen zum Ausfüllen der Erklärungen können Sie hier detailliert nachlesen.
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