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In diesem Kapitel bezieht sich die Dokumentation auf die Veranlagungszeiträume (VZ) ab 2020. Sollten Sie Informationen für den Veranlagungszeitraum 2019 benötigen, können Sie die entsprechende Dokumentation über diesen Link einsehen.

§8b Abs.1 KStG

BeschreibungEXPORT-ID

§ 8b KStG Betrag (Brutto) in EUR

8bI#AMOUNT

Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer entsprechen, gekürzt um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch8bI#FOREIGNTAX
Nicht anrechenbare ausländische Steuern, die nach § 34c Absatz 3 EStG zum Steuerabzug berechtigen8bI#FOREIGNTAX2
davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +)8bI#FOREIGNTAXPOSTED
Einbehaltene Kapitalertragsteuer in EUR

8bI#INLANDTAX

davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +) /

8bI#INLANDTAXPOSTED

Einbehaltener SolZ zur KapESt in EUR / 

8bI#INLANDADDTAX

davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +)8bI#INLANDADDTAXPOSTED

Im laufenden Wirtschaftsjahr entstandene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (für Zwecke des optimierten Bruttoverfahrens)

8bI#EXPENSESREPORT

Im laufenden Wirtschaftsjahr entstandene Finanzierungsaufwendungen i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (Übertrag in Anlage BEG)
8bI#VALUEANLAGEBEG8
Im laufenden Wirtschaftsjahr entstandene andere Aufwendungen,
die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (Übertrag in Anlage BEG)
8bI#VALUEANLAGEBEG9

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