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Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet (z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern).

BezeichnungErläuterung

Organtyp *

Durch dieses Merkmal wird die ertragsteuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. 

Einzelgesellschaft.

Organträger *

Sofern eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert ist, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen.

Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalone-Gesellschaft ist der Eintrag (---) auszuwählen.

Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens

Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert (Empfehlung).

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Zuordnung umzuwandelnder Gesellschaften

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titleSupportende

Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nicht mehr gepflegt/weiterentwickelt wird. 

Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion ist, dass im Feld Bilanzart der Wert HGB eingestellt wird und somit der Dialog HB/StB im Bereich Einzelgesellschaft freigeschaltet ist.

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