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German
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Die für die eBanz-Konvertierung gewünschte Konfiguration können Sie in einer Datei speichern. Diese können Sie dann vor jeder Konvertierung laden, anstatt die einzelnen Konfigurationspunkte jedes Mal neu zu setzen.
Nachdem Start des eBanz-Konverters laden Sie bitte die Datei, die Sie konvertieren möchten.
Dieser Schritt ist auch durchzuführen, wenn Sie lediglich eine Konfigurationsdatei erstellen möchten.
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Konfiguration starten
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Wählen Sie „Start Configuration" um die Konfiguration vorzunehmen.
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Dokument-Eigenschaften
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In den Dokumenteigenschaften nehmen Sie nun die gewünschten Einstellungen vor.
CONVERSION SCENARIO
Seit dem 01.08.2022 ist Folgendes zu beachten:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ändert sich das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten je nach Geschäftsjahresbeginn.
Unterlagen, die bereits vor DiRUG im Unternehmensregister zur Speicherung zu hinterlegen waren, sind weiterhin an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, die vor DiRUG im Bundesanzeiger einzureichen waren, müssen jetzt abhängig vom Geschäftsjahresbeginn an das Unternehmensregister übermittelt werden:
Geschäftsjahresbeginnnach dem 31.12.2021:Unternehmensregister