OffenlegungsmediumSeit dem 01.08.2022 ist Folgendes zu beachten: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ändert sich das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten je nach Geschäftsjahresbeginn. Unterlagen, die bereits vor DiRUG im Unternehmensregister zur Speicherung zu hinterlegen waren, sind weiterhin an das Unternehmensregister zu übermitteln. Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, die vor DiRUG im Bundesanzeiger einzureichen waren, müssen jetzt abhängig vom Geschäftsjahresbeginn an das Unternehmensregister übermittelt werden: - Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021: Unternehmensregister
- Geschäftsjahresbeginn bis einschließlich 31.12.2021: Bundesanzeiger
Quelle und mehr Infos: https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet?global_data.designmode=pp&page.navid=to_publication_help&dest=wexsservlet&global_data.language=de&start=new#b |