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Mit der Umstellung auf das Steuerformular "2018" (Stammdaten | Perioden | Detailansicht Perioden) stehen die Steuererklärungsformulare für den VZ 2018 zur Verfügung. Die Änderungen der Steuererklärungsformulare VZ 2018 resultieren hauptsächlich aus der Investmentsteuerreform 2018. In diesem Zusammenhang wurde viele Anlagen, zum Teil grundlegend, überarbeitet und einige neue Anlagen eingeführt. Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anlagen finden sie hier.
Ab dem VZ 2018 wird die Umsetzung der jährlichen Steuerformulare von den Änderungen für Zwecke der Steuerberechnung im Jahresabschluss getrennt.
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Mit den Steuerformularen 2018 werden neue Tooltipps eingeführt, die in einer tabellarischen Form die Berechnung des jeweiligen Feldes veranschaulichen.
Innerhalb eines Tooltipps wird grundsätzlich nach der zu berechnenden Spalte unterschieden. Im folgenden Beispiel also nach den Spalten Vorspalte sowie Hauptspalte der Anlage GK:
Darüber hinaus werden auch Faktoren bei der Berechnung der jeweiligen Zeile veranschaulicheneines Wertes innerhalb der Tooltipps angezeigt. Bitte beachten Sie, dass der angezeigte Wert dabei bereits mit dem Faktor multipliziert wurde (Im oben stehenden Beispiel: Zeile 123 Anlage GK Hauptspalte = ./. (5000 * 60%)).
Neue technische IDs
Ab dem VZ 2018 hat jedes Feld eine neue eindeutige technische ID, die unabhängig vom Label und dem Formular ist.
Beispiel: Der Wert zur Zeile 51 der Anlage GK 'Dazu: Körperschaftsteuer' hat die technische ID '2018.000069'.
Diese technischen IDs sind periodenübergreifend. Dies bedeutet, dass die technische ID in zukünftigen Formularsets (VZ 2019 usw.) nicht mehr geändert wird. Es wurden nur noch neue technische IDs vergeben sofern der zugrunde liegende Sachverhalt neu ist.
Note |
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Sämtliche Importe in die Steuerberechnung / Detaildialoge für den VZ 2018 müssen überarbeitet werden. Ein Import mit den alten technischen IDs in die Steuerberechnung des VZ 2018 ist nicht möglich. Es sind zwingend die neuen technischen IDs für den Import zu nutzen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen IDs liefert der Report Mapping der Veranlagungszeiträume (ID: REPORT_YEARMAPPING). Beispiel: Import in die Zeile 27 der Anlage GK ‚Dazu / Davon ab: Betrag nach § 4f EStG‘ über das Mapping auf die Position TAX.TCURTAX2011.2018.000039 Da die technischen IDs periodenübergreifend sind, kann dieses Mapping - vorbehaltlich neuer Felder - auch in künftigen Formularsets ohne Anpassungen genutzt werden. |
Hinweise zu ERiC-Validierungsmeldungen (Eingaben mit dem Wert Null)
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Anlage FE-KAP 1 | Aufteilung Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern (Abgeltungsteuer) |
Anlage FE-KAP 2 | Weitere Aufteilung Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern |
Anlage FE-KAP-INV | Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
ERiC-Versand
Im Dialog ERiC-Versand wird nun die eTransfer-Ticket-Nummer der entsprechenden Übermittlung angezeigt. Mit dieser Nummer kann die elektronisch versendete Steuererklärung eindeutig identifiziert werden. Die eTransfer-Ticket-Nummer ist für den Testversand und den produktiven Versand der Steuererklärung nicht gleich identisch. Für jeden Versand wird seitens der Finanzverwaltung eine neue eTransfer-Ticket-Nummer erstellt.
Die eTransfer-Ticket-Nummer dient der Finanzverwaltung als eindeutiges Identifikationsmerkmal (z. B. bei Rückfragen zu einer bestimmten Versendung).
Die eTransfer-Ticket-Nummer kann innerhalb eines eigenen Reports ausgewertet werden. Dies kann z. B. bei der Erstellungen einer Vollmacht zur Versendung der Steuererklärung berücksichtigt werden.