Table of Contents |
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Dialog | Zeile / Spalte | Formular-set (VZ) | Periodentyp | ERiC-Fehler-ID | Beschreibung | Ticket-Nummer | Behoben ab Version | BRG | Mapping-Version | Workaround | ||||||||
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| - | 2018 | Steuererklärung | - | Der Datentransfer von der Organgesellschaft / Mitunternehmerschaft an den Organträger / Mitunternehmer wird nicht korrekt berechnet. Auf Ebene der Mitunternehmer und Organträger kann die Anlage AESt somit nicht elektronisch versendet werden. | 67273 | 19.00.06 | - | - | - | ||||||||
| 23 Vorspalte | 2018 | Steuererklärung | 8916149 | Bei der Übermittlung wird ausschließlich bei Zwischenorganträgern die Zeile 23 Vorspalte der Anlage OT elektronisch übermittelt. Diese Zeile darf aber nur bei Organträgern elektronisch übermittelt werden, die nicht zugleich auch Organgesellschaft sind. | 67030 | 19.00.04 | - | 2018-06 | Die ERiC-ID 8162303 über die Schnellerfassung löschen. Ab zwei Organgesellschaften muss beim Löschen beachtet werden, dass die ERiC-ID je Organgesellschaft zu löschen ist. Dies erfolgt mit Hilfe der laufenden Nummer der Anlage OT. Die Erfassung in der Schnellerfassung erfolgt wie folgt: 8162303/XXXXX (Beispiel bei zwei Organgesellschaften: 8162303/00001 und 8162303/00002) Bei einer Organgesellschaft sieht die Schnellerfassung wie folgt aus: Bei einem Organträger muss die Zeile 23 | ||||||||
| 98 / 99 | 2018 | Steuererklärung | - | Eigene ausländischen Gewinnminderung i. S. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG (Herkunft der Einkünfte = Ausland) werden in der Zeile 99 der Anlage GK. In dieser Zeile dürfen aber nur mittelbar erhaltene Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG erfasst werden. Die eigenen Sachverhalte sind in der Zeile 98 zu erfassen. | 67218 | 19.00.05 | 1300786 | - | Bei dem entsprechenden Sachverhalt wird im Dropdown 'Herkunft der Einkünfte' Inland ausgewählt. Da die Information über die Herkunft der Einkünfte ist für den elektronischen Versand der Körperschaftsteuererklärung nicht relevant, kann diese Angabe ohne Weiteres geändert werden. | ||||||||
| - | 2018 | Steuererklärung | - | Die Anlage ÖHK steht zur Zeit nur als Beta-Version zur Verfügung. Weitere Anpassungen sind zu erwarten. | 67881 | 19.00.06 bzw. 19.04.00 | 1300795 | ||||||||||
| 71 | 2018 | Steuererklärung | - | Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages in der Anlage AESt (Zeilen 70 bis 75) funktioniert auf Ebene eines Organträgers nicht, da die Zeile 71 nicht berechnet wird. | 69097 | 19.00.07 | - | - | - | ||||||||
| - | 2018 | Steuererklärung | 8900708 | Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften sind grundsätzlich nicht verpflichtet die Anlage KSt 1 F elektronisch zu übermitteln. Beim elektronischen Versand der Körperschaftsteuererklärung einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird diese Anlage aber angekündigt. | 68582 | 19.00.07 | - | - | Die ERiC-ID 8000016 über die Schnellerfassung per <delete> löschen. | ||||||||
| 6 bis 8 | 2018 | Steuererklärung | 8919200 | Beim elektronischen Versand der Körperschaftsteuererklärung eine Standalone - Gesellschaft werden in der Anlage AESt die Zeilen 6 bis 8 automatisch übermittelt. | 69692 | voraussichtilich ab Version 19.00.08 |
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Dialog | Zeile / Spalte | Formular-set (VZ) | Periodentyp | ERiC-Fehler-ID | Beschreibung | Ticket-Nummer | Behoben ab Version | BRG | Mapping-Version | Workaround | ||||||||||||
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| 100 | 2018 | Steuererklärung | - | Bei der Berechnung des Gewerbeertrags der Organgesellschaften wird der Gewerbeertrag bei mehrstufigen Organschaften mehrfach berücksichtigt. Die Verknüpfung der Zeile 100 im Dialog Transfer zum OT berücksichtigt die Zeile 83 und die Zeile S.6.1 der GewSt 1 A. Somit wird der Gewerbeertrag der vorgelagerten Organgesellschaften mehrfach berücksichtigt. Mit der BRG 1300782 wird nur noch die Zeile S.6.1 GewSt 1 A für die Verknüpfung herangezogen. | 66817 | 19.00.04 | 1300782 | - | - | ||||||||||||
| 13 | 2018 | Steuererklärung | - | Die Zeile 13 der Anlage BEG wird bei Organgesellschaften (Zwischenorganträgern) nicht berechnet. Somit werden die entsprechenden Kürzungen nicht in der GewSt 1 A berücksichtigt. | 65675 | 19.00.02 | 1300767 | - | - | ||||||||||||
| - | 2018 | Steuererklärung | - | Die Anlage ÖHG steht zur Zeit nur als Beta-Version zur Verfügung. Weitere Anpassungen sind zu erwarten. | 67881 | 19.00.06 bzw. 19.04.00 | 1300795 | ||||||||||||||
| 84 Spalte Summe | 2018 | Steuererklärung | - | Bei der Berechnung des Gewerbeertrags eines Zwischenorganträgers wird der Korrekturbetrag lt. Zeile 84 GewSt 1 A abgezogen. Diese Korrektur darf aber ausschließlich bei Organträgern vorgenommen werden. Dies hat keine Auswirkung auf die Steuererklärung des Zwischenorganträgers. Erst ab der übergeordneten Einheit (Organträger / Zwischenorganträger) wird der Gewerbeertrag der Organgesellschaften in der Zeile 81 GewSt 1 A falsch ausgewiesen. | 68457 | 19.00.07 | 1300797 | - | - | ||||||||||||
| 34 GewSt 1 A; 21-28 Anlage BEG | 2018 | Steuererklärung | Sofern an einer Personengesellschaft natürliche Personen beteiligt sind, wird die Korrektur nach § 7 Satz 4 GewStG (Zeile 34 GewSt 1 A) ohne Berücksichtigung von Betriebsausgaben berechnet. In der Anlage BEG werden im Abschnitt 'Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind.' Vorschlagswerte im Zusammenhang mit den Betriebsausgaben falsch berechnet. | 68287 | 19.00.07 | 1300800 | - | Die Betriebsausgaben werden (ggf. anteilig) in der Zeile 34.7 manuell erfasst. In der Anlage BEG sind Eingaben abweichend von den Vorschlagswerten zu erfassen. |
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Dialog | Zeile / Spalte | Formular-set (VZ) | Periode | ERiC-Fehler-ID | Beschreibung | Ticket-Nummer | Behoben ab Version | BRG | Mapping-Version | Workaround | ||||||||
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| 31, 32.5, 33.6 etc. | 2018 | Steuererklärung | - | Bei Eingabe von Werten in den Zeilen (31, 32.5, 33,6 etc.) im Einkünfte Dialog und den Zeilen (33.4, 55, 72, etc.) im GewSt Dialog erhöhen sich die Werte bei jedem Speichern. | 68038 | Voraussichtlich ab Version 19.00.08 | - | - | Möglichst nur einmalig speichern. |
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