Table of Contents |
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Anlage FE-KAP 1 | Aufteilung Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern (Abgeltungsteuer) |
Anlage FE-KAP 2 | Weitere Aufteilung Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern |
Anlage FE-KAP-INV | Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
ERiC-Versand
Im Dialog ERiC-Versand wird nun die eTransfer-Ticket-Nummer der entsprechenden Übermittlung angezeigt. Mit dieser Nummer kann die elektronisch versendete Steuererklärung eindeutig identifiziert werden. Die eTransfer-Ticket-Nummer ist für den Testversand und den produktiven Versand der Steuererklärung nicht identisch. Für jeden Versand wird seitens der Finanzverwaltung eine neue eTransfer-Ticket-Nummer erstellt.
Die eTransfer-Ticket-Nummer dient der Finanzverwaltung als eindeutiges Identifikationsmerkmal (z. B. bei Rückfragen zu einer bestimmten Versendung).
Die eTransfer-Ticket-Nummer kann innerhalb eines eigenen Reports ausgewertet werden. Dies kann z. B. bei der Erstellungen einer Vollmacht zur Versendung der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Ausschlussfälle
Aktuell sind folgende Ausschlussfälle im Bereich der Körperschaftsteuererklärung bekannt:
- Sofern bei einer Organgesellschaft zwei Wirtschaftsjahre im Kalenderjahr enden und in diesen die Organgesellschaft mit unterschiedlichen Organträgern Gewinnabführungsverträge abgeschlossen hat.