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Table of Contents

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Pflichtfelder sind durch einen gelben Stern hervorgehoben []. Angaben, die für eine Steuererklärung benötigt werden, sind durch einen blauen Stern hervorgehoben []. Das gilt auch für Stammdaten, die für den Versand der E-Bilanz erhoben werden. Diese Daten können über eine Schnittstelle [Webservice] in das Steuerbilanzmodul [SmartTaxBalance] übertragen werden.

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Zwingend benötigte Stammdaten sind in der Lasche Gesellschaftsdaten zu hinterlegen. Die weiteren Laschen sind vor allem für die elektronische Steuererklärung bzw. E-Bilanz vorgesehen.

 BezeichnungErläuterung

ID []

Die ID identifiziert eine Gesellschaft eindeutig. Es können bis zu 20 Stellen verwendet werden [Buchstaben und Zahlen]. Die ID kann nur einmalig vergeben und nicht nachträglich geändert werden [gilt periodenübergreifend]. Die Gesellschafts-ID sollte mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens [z.B. SAP] übereinstimmen, um die Funktionalität von eventuellen Schnittstellen zu gewährleisten.

Name []

Der Name der Gesellschaft sollte den Rechtsformzusatz beinhalten. Diese Anforderung ist notwendig, falls mit dem GTC die Steuererklärung versendet wird.
Kurzname

Die Angabe des Kurznamens ist optional. Auch hier bietet sich eine Übereinstimmung mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens an. Die Verwendung von Kurznamen [z.B. SAP-Gesellschaftskürzel] kann für Auswertungszwecke bzw. Reports sinnvoll sein.

Land []

Als Land [Staat] ist das Land auszuwählen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz bzw. die Geschäftsleitung unterhält. Zur Auswahl stehen die Datensätze aus dem Stammdatendialog Länder. Die Steuersätze und Umrechnungskurse des ausgewählten Landes werden bei der Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern bzw. der Umrechnung von Reports in die Berichtswährung der Gesellschaft verwendet.

Steuernummer []

Die Steuernummer wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll.

Steuernummer des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Die Steuernummer des BZSt wird für Zwecke der Steuererklärung und der Quellensteueranmeldung benötigt.
Zuständiges Finanzamt

Die Angabe des zuständigen Finanzamts wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll. Das zuständige Finanzamt wird automatisch aus der Steuernummer ermittelt [erste vier Stellen].

Tätigkeitsfeld / Geschäftsfeld []

Diese Angabe ist optional und dient als Erweiterung möglicher Filteroptionen innerhalb der Reports bzw. Excel-Ansichten. So kann beispielweise die Ansicht im Stammdatendialog Gesellschaft auch nach Geschäftsfeldern sortiert werden. Dieses Attribut ist nicht mit Reporting Dimensionen zu verwechseln.
Hebesatz / Lokaler Steuersatz

Bei der Befüllung dieses Datenfeldes ist zwischen den Gesellschaften zu unterscheiden, die auf das Land Deutschland geschlüsselt sind, und den Gesellschaften, die auf Ausland geschlüsselt sind. Ist die betreffende Gesellschaft auf Deutschland geschlüsselt, so wird in diesem Feld der Hebesatz eingetragen, der gemeinsam mit der Steuermesszahl [diese wird im Stammdatendialog Länder erfasst] dann zum effektiven Gewerbesteuersatz führt. Bei ausländischen Gesellschaften ist hier der lokale Ertragssteuersatz einzutragen.

Der lokale Steuersatz entspricht bei deutschen Gesellschaften dem Gewerbesteuerhebesatz in % [z.B. 250%, 400%]. Alternativ kann im Hauptdialog Einzelgesellschaft im Dialog Basisdaten auch ein abweichender Gewerbesteuerhebesatz angegeben werden. Standardmäßig wird der Steuersatz der Stammdaten herangezogen und für die Berechnung der Gewerbesteuer verwendet.

Bei ausländischen Gesellschaften wird dieser Wert als Vorschlagswert für die zweite ausländische Ertragsteuer [Local Tax] verwendet. Für Zwecke der Berücksichtigung regional unterschiedlicher lokaler Steuersätze, kann im Dialog Tatsächliche Steuern in der Spalte Gewerbesteuer [bzw. lokale Steuer] auch ein davon abweichender Steuersatz angegeben werden.

Grundsätzlich muss für die Berechnung lokaler Ertragsteuern bei Auslandsgesellschaften im Stammdatendialog Gesellschaft bei der jeweiligen Gesellschaft die Option Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert sein [siehe entsprechendes Kapitel zur Anlage von Gesellschaften].

Dieser Wert wird nur für die Berechnung der tatsächlichen Steuern herangezogen und gilt nicht für die Ermittlung latenter Steuern.

Abweichendes Wirtschaftsjahr /Ggf. zweites im Erhebungszeitraum endendes Wirtschaftsjahr (nur für GewSt-Zwecke)/ Rumpfwirtschaftsjahr(nur für KSt-Zwecke)Diese Angaben sind für Zwecke der elektronischen Steuererklärung notwendig.

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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten

BezeichnungErläuterungBezeichnungErläuterung

Organtyp []

Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft.

Organträger []

Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen.

Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet [z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern].

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Der Block Anwendungsparameter umfasst diverse Einstellungen der Gesellschaft, welche die Steuerberechnung direkt beeinflussen. Je nachdem, was hier eingestellt wird, wird im Bereich der Einzelgesellschaft unterschiedlich gerechnet.

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BezeichnungErläuterung

Rechtsformtyp []

Die Rechtsform wird aus einer Auswahlliste gewählt. Folgende Rechtsformen stehen zur Verfügung:

  • [---]
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft
  • Niederlassung
  • Spezialfond
  • Konsolidierungseinheit

Die im Bereich Einzelgesellschaft angezeigten Dialoge für die Steuerberechnung, sind z.T. abhängig von der ausgewählten Rechtsform. So werden bspw. Dialoge für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur für die Rechtsform Personengesellschaft eingeblendet.

Berechnungsart [] – Einblendung nur bei Rechtsform Personengesellschaft

Es kann zwischen quotaler und disquotaler Verteilung gewählt werden. Die Einstellung bezieht sich auf die Verteilung der Einkünfte auf die Mitunternehmer im Dialog Einkünfte [Hauptdialog Einzelgesellschaft].

Rechtsformschlüssel (KSt) []

Der Rechtsformschlüssel wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung benötigt. Alle relevanten Rechtsformen sind in der Auswahlliste enthalten.

Rechtsformschlüssel (GewSt/Festellungen) [Image Added]

Der Rechtsformschlüssel wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung benötigt. Alle relevanten Rechtsformen sind in der Auswahlliste enthalten.

Bilanzart Bilanzart Lokal/IFRS[]

Empfehlung: Standardmäßig ist hier die Einstellung [---] vorzunehmen. Damit auf Ebene der Einzelgesellschaft der Dialog HB/StB zur Verfügung steht, ist bei deutschen Gesellschaften die Bilanzart HGB auszuwählen. Für ausländische Gesellschaften ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant [Einstellung hat keine Auswirkungen].

Der Dialog HB/StB kann genutzt werden, wenn das steuerliche Mehr-Minderergebnis in einer vom regulären Dialog Bilanzvergleich abweichenden Bilanzstruktur, ermittelt werden soll. Die Nutzung dieser Funktionalität erfordert die separate Pflege der HGB-Bilanzstruktur innerhalb der Stammdaten.

Dieser Dialog ist für die direkte Verknüpfung mit [SmartTaxBalance] vorgesehen.

[Teil-] Konzern

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob es sich bei der Gesellschaft um einen [Teil-]Konzern handelt, bei dem die Werte der untergeordneten Einzelgesellschaften [und ggf. weiterer Teilkonzerne] zusammengefasst werden. Die ermittelten Werte können um Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt werden.

Zusätzlich steht der Gesellschaft auch der GTC-Hauptdialog [Teil-]Konzern zur Verfügung. In diesem Dialog kann der Arbeitsfortschritt der untergeordneten bzw. abhängigen Gesellschaften anhand der Meilensteine überwacht werden. Die Aggregation von Einzelgesellschaftsdaten für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung und weiterer Anhangsangaben erfolgt ebenfalls in diesem Hauptdialog. Das Merkmal [Teil-]Konzern ist außerdem eine Selektionskriterium für Reports. 

Beim Anhaken dieser Option werden 2 weitere Optionen eingeblendet:

  • inklusive Saldierung (IFRS)
  • inklusive Saldierung (Handelsrecht)
Umlagenberechnung

Mit dem Auswahlmenü kann die Berechnung von Steuerumlagen [tatsächlicher Steuern] für die Steuerberechnung der laufenden Periode [nicht Late Adjustments] eingestellt werden.

Die Option gilt sowohl bei deutschen als auch ausländischen Gesellschaften. Die Funktion bezieht sich nicht auf die latenten Steuern [hierfür steht die Funktion Latente Steuern abgeben zur Verfügung]. Standardmäßig ist die Umlagenberechnung deaktiviert [siehe nachfolgende Abbildung].

Die Umlagenberechnung ist im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Organschaft zu betrachten. Nur in diesen Fällen kommen Steuerumlagen in Frage. Deshalb sind die nachfolgenden Anmerkungen zu beachten:


Organtyp: Standalone [Deutschland]

Umlagen werden bei deutschen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Standalone [Ausland]

Bei ausländischen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften führt die Aktivierung zur Ermittlung einer Steuerumlage. Die Umlage darf aus diesem Grund nicht aktiviert werden.

In Ausnahmefällen kann eine Umlage auch bei steuerlich eigenständigen Gesellschaften notwendig sein, z.B. wenn eine negative externe Steuer berechnet werden soll. Es muss dann jedoch eine manuelle Umgliederung über den Dialog Tatsächliche Steuern in den externen Steueraufwand erfolgen.


Organtyp: Organgesellschaft / Zwischenorganträger [Deutschland und Ausland]

Ist die Umlagenberechnung aktiviert, wird sowohl für die erste Steuerart [Gewerbesteuer, Lokale Steuer] als auch für die zweite Steuerart [Körperschaftsteuer] eine Umlage berechnet und die Steuer dem Organträger zugerechnet.

Im Standard ist sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer deaktiviert [siehe obige Abbildung]. Soll nur für eine Steuerart eine Umlage berechnet werden, ist deaktiviert auszuwählen und ein Haken nur bei der Steuer zu setzen, für die keine Umlage ermittelt werden soll.

Ist eine Umlage aktiviert, wird in der Zusammenfassung des Steueraufwands im Dialog Tatsächliche Steuern der Steueraufwand/ -ertrag unter Umlagen ausgewiesen.


Organtyp: Organträger [Deutschland]

Umlagen werden bei Organträgern nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Organträger [Ausland]

Die Umlagenberechnung ist beim Organträger zu aktivieren. Dies führt dazu, dass der Organträger bei negativem Ergebnis eine negative Steuer ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nach der Verrechnung der Steueraufwands des Organkreises beurteilt werden, ob ggf. ein Verlustvortrag vorliegt. Die Ertragsteuer wird als externe Steuer und nicht als Umlage angezeigt.

Discont. OperationDieses Attribut ist auszuwählen, wenn die Voraussetzungen für einen abgehenden Geschäftsbereich erfüllt sind [z.B. nach IFRS 5]. Dieses Feld hat allerdings keinen Einfluss auf die Berechnungen im GTC – kann aber für Zwecke von Reports als Selektionsmerkmal verwendet werden.
Latente Steuern abgeben

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob Organgesellschaften die latenten Steuern an den Organträger abgeben [sog. formelle Betrachtungsweise]. Es ist darauf zu achten, dass der Gesellschaft ein Organträger oder Zwischenorganträger zugeordnet ist. Die Weiterleitung und der Empfang latenter Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt.

Personengesellschaft:

Darüber hinaus dient die Funktion auch der Weiterleitung von latenten Steuern von einer Personengesellschaft zum Mitunternehmer. Wird das Attribut bei einer Personengesellschaft gesetzt, wird der Anteil der latenten Steuern, der auf die Körperschaftsteuer entfällt, anteilig zum Mitunternehmer weitergeleitet.

Latente Steuern saldieren

Diese Funktion ist nur für Perioden relevant, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach HGB steht den Unternehmen für Zwecke latenter Steuern ein Saldierungswahlrecht zur Verfügung. Für IFRS-Perioden ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant – es erfolgt immer eine Saldierung. Wenn die Auswahlbox aktiviert ist, wird das handelsrechtliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass latente Steuern im Dialog Ergebnisblatt saldiert werden. Zudem wird die Ausübung des Wahlrechts angezeigt.

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