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Table of Contents |
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Steueranmeldung von Sachverhalten
Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Leistungserbringer (= Gläubiger der Vergütung) zufließt (§ 50a Abs. 5 S. 1 EStG). Mit Entstehung der Steuer hat der Leistungsempfänger (= Schuldner der Vergütung) den Steuerabzug vorzunehmen. Der Steuerabzug erfolgt auf Rechnung des Gläubigers der Vergütung, da dieser der Steuerschuldner ist.
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- offen
- übermittelt
- angemeldet.
Statusübersicht von Steueranmeldungen
Der Dialog der Steueranmeldung stellt unter dem Reiter 'Status' eine Quartalsübersicht zur Verfügng. Hier wird der Bearbeitungsstand von Steuersachverhalten durch Meilensteinen dargestellt.
Meilenstein | Sachverhaltstatus |
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Rot | nicht begonnen |
Gelb | Offen |
Grün | Übermittelt |
Blau | Angemeldet |
Aufbau von Steueranmeldungen
Hauptansicht einer Steueranmeldung.
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Bearbeitungsansicht eines einzelnen Sachverhalt.
Berechtigungen von Steueranmeldungen
Für den Meldeprozess werden verschiedene Berechtigungen unterschieden. Diese können über die Rollenzuweisung für einzelne Gesellschaften oder kaskadierend für einen Teilkonzern an Benutzer vergeben werden.
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