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In diesem Unterdialog werden Informationen über die Meldung der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Des Weiteren erfolgt hier die Einstellung, ob eine Zusammenfassende Meldung erstellt und versendet werden soll.

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Art der Steuerberechnung

In manchen Erklärungen muss die Art der Steuerberechnung mit übermittelt werden. Diese muss hier eingetragen werden. Je nach Land sind die Optionen:

  • Nach vereinnahmten Entgelten

  • Nach vereinbarten Entgelten

  • Nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten

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Praxishinweis

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Tabs

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Meldezeitraum

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Hier ist der Zeitraum anzugeben, für welchen die Umsatzsteuermeldungen dieser Gesellschaft jeweils eingereicht werden muss. Der Meldezeitraum für die Zusammenfassende Meldung ist separat einzustellen. Je nach Konfiguration in den Einstellungen des Landes werden hier folgende Optionen angeboten:

  • Monatlich: Die Meldung muss in jeder Periode einzeln bearbeitet und abschließend versendet werden.

Für alle nicht-monatlichen Melder gilt, dass die Funktion zum Versenden der jeweiligen Voranmeldung nur jeweils im letzten Monat des Meldezeitraums zur Verfügung steht. Trotzdem müssen die Meldedaten monatlich aus dem Vorsystem importiert und bearbeitet werden. Im Fall der manuellen Erklärungserstellung kann diese Gesellschaft nur in der Meldeperiode bearbeitet werden.

  • 2-monatlich

  • Quartärlich

  • 4-monatlich

  • 6-monatlich

  • Jährlich: Hierbei kann sich die tatsächliche Meldeperiode unterscheiden: Bei Jahresmeldern wird nun unterschieden zwischen Ländern, in denen eine Jahreserklärung mit eigenem Formular erstellt wird (wie z.B. in Deutschland) und Ländern, die es insbesondere kleinen Unternehmen erlauben, jährlich zu melden, ohne eine Jahreserklärung als solche zu kennen. Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember).

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Kriterium für den Abgabezeitpunkt

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Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. Sind keine abweichenden Meldefristen notwendig, ist hier im Dropdown-Menü [Standard] zu wählen.

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Manuelle Eingabe der USt.-Meldungen

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Ist das Kästchen aktiviert, so ist das Voranmeldungsformular im Meldungsdialog händisch mit den jeweiligen Daten auszufüllen. Die integrierten Abstimmungen im VAT@GTC sind bei manueller Eingabe der USt-Meldungen nicht möglich, sodass der Abstimmungsdialog deaktiviert wird. Innerhalb des Meldeprozesses können die Dialoge [Import], [Abstimmung] und [Wiedervorlage] nicht verwendet werden, sodass die Reiter entsprechend ausgeblendet werden.

Ist das Kästchen nicht aktiviert, so ist vorgesehen, dass während des Meldeprozesses die Standard-SAP-Reports importiert werden.

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StKz Mapping

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Die Aktivierung dieses Kästchens ist nur dann möglich, wenn die Meldungen manuell erstellt werden. Wenn diese Option aktiviert ist, müssen Steuerkennzeichen und Steuerkennzeichenmappings zur Meldungsstellung definiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Steuerkennzeichen-Rahmen zu verwenden, der bereits in anderen Gesellschaften verwendet wird. 

Tip

Praxishinweis

Der Unterschied dieser Einstellung ist, dass eine Meldung nicht einfach durch das Eintippen von Zahlen auf Meldungsfelder, sondern anhand manueller Buchungen auf die Steuerkennzeichen erstellt wird. Der Vorteil daran ist, dass die einzelnen Buchungen nachverfolgt werden können, inklusive Compliance-Stempel. Außerdem erleichtert dies die Erstellung der Jahreserklärung enorm, da die Steuerkennzeichen auch in der JE auf die Felder gemappt werden können. Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht.

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Additiver Import

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Diese Option muss zuerst für das jeweilige Land über [Einstellungen] → [Länder] aktiviert werden. Ist der additive Import für diese Gesellschaft konfiguriert, kann entschieden werden, ob beim Import von Meldewerten in das VAT@GTC bereits importierte Werte beibehalten oder überschrieben werden sollen.

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Gesellschaft ist nicht zum vollen VSt-Abzug berechtigt

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Dies ist eine optionale Einstellung, die die Plausibilitätsprüfung der Vorsteuer in Abstimmungen 12 deaktiviert.

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Meldet ZM

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Eine fundamentale Funktionalität ist das Erstellen und Versenden der Zusammenfassenden Meldung. Da dies jedoch nicht für jede Gesellschaft von Relevanz ist, gibt es die Möglichkeit, die Funktionalität wahlweise an- oder auszuschalten[1].

Das Häkchen ist zu setzen, wenn eine Zusammenfassende Meldung mittels VAT@GTC eingereicht werden soll. Neben den Dialogen [Stammdaten] und [Umsatzsteuer] erscheint nunmehr der Dialog [ZM]. Bei Aktivierung [Meldet ZM] ist die Eingabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Sitz des Unternehmens) Pflicht. Ansonsten ist die Eingabe optional.

Besteht generell keine Pflicht, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben oder wird dies auf anderem Wege vorgenommen, kann das Feld freigelassen werden.

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Registrierungs-ID

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Die ZM-Registrierungs-ID wird vom BZSt bei Onlineregistrierung (elektronische Abgabe der Zusammenfassende Meldung) mitgeteilt. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.

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BZSt-Nummer

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Die BZSt-Nummer wird vom BZSt erteilt und ist Voraussetzung für die elektronische Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.

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Kleinster

Meldezeitraum ZM [2]

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Als kleinster Meldezeitraum ist der Monat zu wählen, wenn eine monatliche Einreichung der zusammenfassenden Meldung erfolgen soll. 

Das Quartal ist als kleinster Meldezeitraum einzustellen wenn die zusammenfassende Meldung quartalsweise abzugeben ist. Im Unterschied zur quartärlichen Voranmeldung wird die quartärliche ZM auch immer nur quartärlich erstellt.

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Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG

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keine Angabe

keine Angabe

Anzeige nach §18a Absatz 1 UStGDurch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.

Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG

Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. Der Widerruf ist ausschließlich in einem Quartalsmonat möglich!

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Wiedervorlage kann so oft verschoben werden

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Bestehen in einer Periode nach Erstellung der Meldung offene, nicht erfolgreiche Abstimmungen und sind diese nicht zwingend für das Schließen der Meldung erforderlich bzw. enthält die Wiedervorlage buchungsrelevante Änderungen, so können Anpassungen über eine bestimmte Anzahl von Perioden verschoben werden. Wie oft (d.h. über wieviele Perioden) diese Vorgehensweise maximal angewendet werden soll, kann in diesem Feld eingestellt werden. Die Werte 0 bis 10 sind zulässig. 

Es wird empfohlen, eine Aufgabe aus einer bestimmten Periode nicht mehr als 3-mal zu verschieben, um zu gewährleisten, dass z. B. manuelle Anpassungen zeitnah buchhalterisch in SAP nacherfasst werden.

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Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.</td></tr><tr><td><p>Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG</p></td><td><p>Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. 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Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.</td></tr><tr><td><p>Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG</p></td><td><p>Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. 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Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember)."}]}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Kriterium für den Abgabezeitpunkt"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. 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Innerhalb des Meldeprozesses können die Dialoge [Import], [Abstimmung] und [Wiedervorlage] nicht verwendet werden, sodass die Reiter entsprechend ausgeblendet werden."}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Ist das Kästchen nicht aktiviert, so ist vorgesehen, dass während des Meldeprozesses die Standard-SAP-Reports importiert werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"StKz Mapping"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Die Aktivierung dieses Kästchens ist nur dann möglich, wenn die Meldungen manuell erstellt werden. Wenn diese Option aktiviert ist, müssen Steuerkennzeichen und Steuerkennzeichenmappings zur Meldungsstellung definiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Steuerkennzeichen-Rahmen zu verwenden, der bereits in anderen Gesellschaften verwendet wird. "}]},{"type":"panel","attrs":{"panelType":"success"},"content":[{"type":"heading","attrs":{"level":3},"content":[{"type":"text","text":"Praxishinweis"}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Der Unterschied dieser Einstellung ist, dass eine Meldung nicht einfach durch das Eintippen von Zahlen auf Meldungsfelder, sondern anhand manueller Buchungen auf die Steuerkennzeichen erstellt wird. Der Vorteil daran ist, dass die einzelnen Buchungen nachverfolgt werden können, inklusive Compliance-Stempel. Außerdem erleichtert dies die Erstellung der Jahreserklärung enorm, da die Steuerkennzeichen auch in der JE auf die Felder gemappt werden können. Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht."}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Gesellschaft ist nicht zum vollen VSt-Abzug berechtigt"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Dies ist eine optionale Einstellung, die die Plausibilitätsprüfung der Vorsteuer in Abstimmungen 12 deaktiviert."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Meldet ZM"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Eine fundamentale Funktionalität ist das Erstellen und Versenden der Zusammenfassenden Meldung. 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Ansonsten ist die Eingabe optional."}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Besteht generell keine Pflicht, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben oder wird dies auf anderem Wege vorgenommen, kann das Feld freigelassen werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Registrierungs-ID"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Die ZM-Registrierungs-ID wird vom BZSt bei Onlineregistrierung (elektronische Abgabe der Zusammenfassende Meldung) mitgeteilt. 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Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.</td></tr><tr><td><p>Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG</p></td><td><p>Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. Der Widerruf ist ausschließlich in einem Quartalsmonat möglich!</p></td></tr></tbody></table>","nestedContent":{"type":"doc","content":[{"type":"table","content":[{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"keine Angabe","type":"text"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"keine Angabe","type":"text"}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"Anzeige nach §18a Absatz 1 UStG","type":"text"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"Durch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. 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Wie oft (d.h. über wieviele Perioden) diese Vorgehensweise maximal angewendet werden soll, kann in diesem Feld eingestellt werden. Die Werte 0 bis 10 sind zulässig. "}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Es wird empfohlen, eine Aufgabe aus einer bestimmten Periode nicht mehr als 3-mal zu verschieben, um zu gewährleisten, dass z. B. manuelle Anpassungen zeitnah buchhalterisch in SAP nacherfasst werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Art der Steuerberechnung"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"In manchen Erklärungen muss die Art der Steuerberechnung mit übermittelt werden. Diese muss hier eingetragen werden. 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Mitarbeiterdaten

Der Teildialog [Mitarbeiterdaten] ist dafür geeignet, die jeweiligen Verantwortlichen für die anzulegende Gesellschaft zu erfassen.

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Bei der Übermittlung der Rumänischen Umsatzsteuermeldung wird diese Information verwendet.

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Banktyp

Entspricht dem SAP-Partnerbanktyp BVTYP. Wird im Report Buchungsbeleg & Zahlungsanweisung ausgegeben, wenn ein Wert in den Stammdaten gesetzt ist.

Bearbeiten, Löschen und Wiederherstellen einer Gesellschaft

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Auf der Seite der Meldefristen sind links in einer Übersicht der bzw. die Organträger sowie alle Standalones abgebildet.

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Column

Auf der rechten Seite unter [Fälligkeit] können beliebige Kriterien festgelegt werden. Nachdem der Name für ein Kriterium bestimmt wurde, wird dieses über [Anlegen] eingefügt.

Nach der Erfassung des Kriteriums kann nun im zweiten Schritt die Fälligkeit mit individuellen Fristen für jeden der einstellbaren Meldezeiträume (Monat/Quartal/Jahr) definiert werden. Pro Periode und Gesellschaft können diese Kriterien individuell zugeordnet werden.


Im Anschluss können die festgelegten Kriterien im Unterdialog [Melderelevanten Daten] der jeweiligen Gesellschaft ausgewählt werden.

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Zum besseren Monitoring sind die definierten Fristen im [VAT-Monatsstatus] ersichtlich.

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