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Kopie auf Basis von

Ähneln viele der Gesellschaftsdaten einer bereits angelegten Gesellschaft (diese muss ebenfalls in der ausgewählten Periode existieren), so können deren Stammten hierüber direkt in die aktuelle Ansicht kopiert werden. Eine nachträgliche Anpassung ist möglich.

IDImage Modified

Jede Gesellschaft benötigt im VAT@GTC eine eindeutige Identifikationsnummer. Es ist empfehlenswert, dass diese einmalig zu vergebene Identifikationsnummer mit der in sonstigen Systemen verwendeten Gesellschaftsnummer identisch ist.

NameImage Modified

Der Name der Gesellschaft sollte der tatsächliche und vollständige Unternehmensname inkl. der Rechtsform sein. Dies ist notwendig, da er später in Versendungsdateien an das Finanzamt angegeben wird.

Abweichender FirmennameErgänzende Angaben zum Firmennamen.

Kurzname

Hier kann für interne Zwecke ein Kurzname der Gesellschaft eingetragen werden.

Sitz

Mit dem Sitz der Gesellschaft ist der Ort der Verwaltung der Gesellschaft gemeint. Der Eintrag kann für interne Zwecke vorgenommen werden und hat für das VAT@GTC keine weitere funktionelle Bedeutung.

Straße, Hausnummer, Hausnummerzusatz PLZ, Ort, Adressergänzung

Diese Felder werden für die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet.


SitzlandDer offizielle Sitzland der Gesellschaft.

Meldeland

Das Meldeland bezieht sich auf das Land in dessen Kontext die Periode existiert.

Postfach, PLZEin Postfach kann eingetragen werden.
Art des UnternehmensDiese Eingabe dient lediglich als Zusatzinformation für interne Zwecke.

Geschäftsfeld

Hier erfolgt die Eingabe des Geschäftsfelds oder einer Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist. Diese Eingabe dient lediglich als Zusatzinformation für interne Zwecke.

Steuernummer

Es ist die vollständige und richtige Steuernummer der Gesellschaft einzutragen. Sie wird später bei der Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Steuernummer aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Steuernummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden.

Zuständiges Finanzamt (Nr.)

Es ist die vollständige und richtige Nummer des zuständigen Finanzamtes einzutragen (sie ist online oder auf den Korrespondenzpapieren mit dem zuständigen Finanzamt zu finden). Die Nummer des zuständigen Finanzamtes ist für die elektronische Übermittlung der Voranmeldung und Jahreserklärung zwingende Voraussetzung. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Nummer des Finanzamts aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Finanzamtsnummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden.

Verrechnungskonto Finanzamt

Wird im Unternehmen an Stelle von Debitoren- und Kreditorenkonten lediglich ein Sammelkonto genutzt, so kann das Feld Verrechnungskonto Finanzamt aktiviert werden. Nach der Aktivierung erscheint nur noch die Zeile [Verrechnungskonto Finanzamt] anstelle der beiden Zeilen [Debitor Kontonummer] und [Kreditor Kontonummer].

Debitor Kontonummer

Das Debitorenkonto erfasst die offenen Forderungen (Umsatzsteuererstattung) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden.

Kreditor Kontonummer

Das Kreditorenkonto erfasst die Verbindlichkeiten (Umsatzsteuerzahllast) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden.

Bemerkung

In diesem Feld können weitere Informationen zur Gesellschaft eingetragen werden. Das Feld ist optional zu befüllen und hat keine Auswirkungen auf andere Bereiche des VAT@GTC.

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Die übergeordnete GesellschaftImage Modified dient der Zuordnung der Gesellschaft in der Organschaftsstruktur. Abhängig vom gewählten Organtyp stehen jeweils nur bestimmte Gesellschaften in der Auswahlliste zur Verfügung:

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Meldezeitraum

Hier ist der Zeitraum anzugeben, für welchen die Umsatzsteuermeldungen dieser Gesellschaft jeweils eingereicht werden muss. Der Meldezeitraum für die Zusammenfassende Meldung ist separat einzustellen. Je nach Konfiguration in den Einstellungen des Landes werden hier folgende Optionen angeboten:

  • Monatlich: Die Meldung muss in jeder Periode einzeln bearbeitet und abschließend versendet werden.

Für alle nicht-monatlichen Melder gilt, dass die Funktion zum Versenden der jeweiligen Voranmeldung nur jeweils im letzten Monat des Meldezeitraums zur Verfügung steht. Trotzdem müssen die Meldedaten monatlich aus dem Vorsystem importiert und bearbeitet werden. Im Fall der manuellen Erklärungserstellung kann diese Gesellschaft nur in der Meldeperiode bearbeitet werden.

  • 2-monatlich
  • Quartärlich
  • 4-monatlich
  • 6-monatlich
  • Jährlich: Hierbei kann sich die tatsächliche Meldeperiode unterscheiden: Bei Jahresmeldern wird nun unterschieden zwischen Ländern, in denen eine Jahreserklärung mit eigenem Formular erstellt wird (wie z.B. in Deutschland) und Ländern, die es insbesondere kleinen Unternehmen erlauben, jährlich zu melden, ohne eine Jahreserklärung als solche zu kennen. Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember).

Kriterium für den Abgabezeitpunkt

Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. Sind keine abweichenden Meldefristen notwendig, ist hier im Dropdown-Menü [Standard] zu wählen.

Manuelle Eingabe der USt.-Meldungen

Ist das Kästchen aktiviert, so ist das Voranmeldungsformular im Meldungsdialog händisch mit den jeweiligen Daten auszufüllen. Die integrierten Abstimmungen im VAT@GTC sind bei manueller Eingabe der USt-Meldungen nicht möglich, sodass der Abstimmungsdialog deaktiviert wird. Innerhalb des Meldeprozesses können die Dialoge [Import], [Abstimmung] und [Wiedervorlage] nicht verwendet werden, sodass die Reiter entsprechend ausgeblendet werden.

Ist das Kästchen nicht aktiviert, so ist vorgesehen, dass während des Meldeprozesses die Standard-SAP-Reports importiert werden.

StKz Mapping

Die Aktivierung dieses Kästchens ist nur dann möglich, wenn die Meldungen manuell erstellt werden. Wenn diese Option aktiviert ist, müssen Steuerkennzeichen und Steuerkennzeichenmappings zur Meldungsstellung definiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Steuerkennzeichen-Rahmen zu verwenden, der bereits in anderen Gesellschaften verwendet wird. 

Tip
titlePraxishinweis

Der Unterschied dieser Einstellung ist, dass eine Meldung nicht einfach durch das Eintippen von Zahlen auf Meldungsfelder, sondern anhand manueller Buchungen auf die Steuerkennzeichen erstellt wird. Der Vorteil daran ist, dass die einzelnen Buchungen nachverfolgt werden können, inklusive Compliance-Stempel. Außerdem erleichtert dies die Erstellung der Jahreserklärung enorm, da die Steuerkennzeichen auch in der JE auf die Felder gemappt werden können. Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht.


Additiver ImportDiese Option muss zuerst für das jeweilige Land über [Einstellungen] → [Länder] aktiviert werden. Ist der additive Import für diese Gesellschaft konfiguriert, kann entschieden werden, ob beim Import von Meldewerten in das VAT@GTC bereits importierte Werte beibehalten oder überschrieben werden sollen.

Gesellschaft ist nicht zum vollen VSt-Abzug berechtigt

Dies ist eine optionale Einstellung, die die Plausibilitätsprüfung der Vorsteuer in Abstimmungen 12 deaktiviert.

Meldet ZM

Eine fundamentale Funktionalität ist das Erstellen und Versenden der Zusammenfassenden Meldung. Da dies jedoch nicht für jede Gesellschaft von Relevanz ist, gibt es die Möglichkeit, die Funktionalität wahlweise an- oder auszuschalten[1].

Das Häkchen ist zu setzen, wenn eine Zusammenfassende Meldung mittels VAT@GTC eingereicht werden soll. Neben den Dialogen [Stammdaten] und [Umsatzsteuer] erscheint nunmehr der Dialog [ZM]. Bei Aktivierung [Meldet ZM] ist die Eingabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Sitz des Unternehmens) Pflicht. Ansonsten ist die Eingabe optional.

Besteht generell keine Pflicht, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben oder wird dies auf anderem Wege vorgenommen, kann das Feld freigelassen werden.

Registrierungs-ID

Die ZM-Registrierungs-ID wird vom BZSt bei Onlineregistrierung (elektronische Abgabe der Zusammenfassende Meldung) mitgeteilt. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.

BZSt-Nummer

Die BZSt-Nummer wird vom BZSt erteilt und ist Voraussetzung für die elektronische Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.

Kleinster

Meldezeitraum ZM [2]

Als kleinster Meldezeitraum ist der Monat zu wählen, wenn eine monatliche Einreichung der zusammenfassenden Meldung erfolgen soll. 

Das Quartal ist als kleinster Meldezeitraum einzustellen wenn die zusammenfassende Meldung quartalsweise abzugeben ist. Im Unterschied zur quartärlichen Voranmeldung wird die quartärliche ZM auch immer nur quartärlich erstellt.

Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG


keine Angabe

keine Angabe

Anzeige nach §18a Absatz 1 UStGDurch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.

Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG

Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. Der Widerruf ist ausschließlich in einem Quartalsmonat möglich!


Wiedervorlage kann so oft verschoben werden

Bestehen in einer Periode nach Erstellung der Meldung offene, nicht erfolgreiche Abstimmungen und sind diese nicht zwingend für das Schließen der Meldung erforderlich bzw. enthält die Wiedervorlage buchungsrelevante Änderungen, so können Anpassungen über eine bestimmte Anzahl von Perioden verschoben werden. Wie oft (d.h. über wieviele Perioden) diese Vorgehensweise maximal angewendet werden soll, kann in diesem Feld eingestellt werden. Die Werte 0 bis 10 sind zulässig. 

Es wird empfohlen, eine Aufgabe aus einer bestimmten Periode nicht mehr als 3-mal zu verschieben, um zu gewährleisten, dass z. B. manuelle Anpassungen zeitnah buchhalterisch in SAP nacherfasst werden.

Art der Steuerberechnung

In manchen Erklärungen muss die Art der Steuerberechnung mit übermittelt werden. Diese muss hier eingetragen werden. Je nach Land sind die Optionen:

  • Nach vereinnahmten Entgelten
  • Nach vereinbarten Entgelten
  • Nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten


Tip
titlePraxishinweis

Diese Einstellung steht nur in ausgewählten Ländern bzw. Periodenarten zur Verfügung


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FeldVerwendung
IBANBei der Übermittlung der Rumänischen Umsatzsteuermeldung wird diese Information verwendet.
BICDieses Feld dient nur zur Information.
Geldinstitut (Zweigstelle) und OrtBei der Übermittlung der Rumänischen Umsatzsteuermeldung wird diese Information verwendet.
Abweichender KontoinhaberDieses Feld dient nur zur Information.
Entspricht dem SAP-Partnerbanktyp BVTYP. Wird im Report Buchungsbeleg & Zahlungsanweisung ausgegeben, wenn ein Wert in den Stammdaten gesetzt ist.

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