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Unter dem Begriff BP-Sachverhalte verstehen bzw. unterscheiden wir zwischen:

  • reinen BP Risken, die nicht aus der Betriebsprüfung kommen, sondern anderen Ursprung haben.
  • Erklärungsdifferenzen - Unterschiede zwischen der Steuerberechnung im Jahresabschluss und der Erstellung der Steuererklärung. Die Erfassung erfolgt bei der Organgesellschaft und soll dabei die Berücksichtigung der Differenz Richtung bzw. aus der Sicht des Organträgers transparent machen.
  • Veranlagungsdifferenzen - Unterschiede zwischen dem Einkommen, mit dem die Organgesellschaft in die Steuererklärung des Organträgers eingegangen ist, und dem Einkommen, mit dem die Organgesellschaft beschieden wird.
  • BP Feststellungen – Anmerkungen die seitens der Betriebsprüfung kommen.