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Die Veränderungen der BP-Sachverhalte können dann über einen Report (vgl. Kapitel 4.10.2.1), in dem die Veränderung der BP-Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr dargestellt werden, abgefragt werden.4.8
Berechnung periodenfremder Effekte im GlobalTaxCenter
Tatsächliche periodenfremde Effekte im GTC
Nach IAS 12.80b ist es notwendig, die periodenfremden tatsächlichen Steuern im Anhang anzugeben. Anpassungen im Bereich der tatsächlichen Steuern, die einen Effekt auf die aktuelle Steuerbilanz haben, führen entweder zu einer dem tatsächlichen Steuereffekt entgegen laufenden periodenfremden latenten Steuer (soweit der Effekt temporär ist) oder zu einer Veränderung der permanenten Differenzen.
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Das Feld "periodenfremde tatsächliche Steuern" ist automatisch mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde tatsächliche Steuern") verknüpft (siehe Anlage 3).
Die Berechnungsformel dahinter
Latente periodenfremde Effekte im GTC
Für die Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern ist die Auswirkung der Veränderungen der Vorjahres-Steuerberechnungen auf die aktuelle Steuerbilanz zu identifizieren.
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Die Lösung im GTC sieht vor, die Steuerbilanz des Jahresabschlusses zunächst über eine automatische Übernahme als Basis für die Steuerberechnung in der Veranlagungsperiode heranzuziehen. Soweit die Steuererklärung durchgeführt wurde, können die hier erfassten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht automatisch in die Steuerberechnung des neuen Jahres übertragen werden. Dort erfolgt die Anpassung auf den aktuellen Stand des Jahresabschlusses. Die Veränderungen der latenten Steuern im GTC beinhalten damit einerseits die Effekte aus der Umstellung auf Erklärungsbasis andererseits aus der unterjährigen Fortentwicklung der Bilanzansätze.
Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern aus den BP-Sachverhalten:
Die periodenfremden latenten Steuern aus BP-Sachverhalten ergeben sich durch den Vergleich der Bemessungsgrundlage der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die Attribute "technisch permanent" und "in Steuerbilanz überführt" über alle Jahre der Vorperioden mit den Bemessungsgrundlagen der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die oben genannten Attribute des aktuellen Jahres für die Vorjahre. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die BP-Sachverhalte mit unterschiedlichen Steuersätzen bewertet werden. Dies bedeutet, dass nur die Bemessungsgrundlagen mit denselben Steuersätzen verglichen werden dürfen. Das GTC ermittelt diese Werte automatisch im Hintergrund für die drei Steuersarten: KST & GewSt, KST und GewSt.
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Das Feld "Periodenfremde latente Steuern" ist mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde latente Steuern") verknüpft, siehe Anlage 3.
Die Berechnungsformel dahinter
à Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * GewSt.
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à Hier müssen noch die Waherscheinlichkeiten in sofern berücksichtigt werden, dass nur die BP-Sachverhalte mit einer Wahrscheinlichkeit >50% herangezogen werden.
Das Periodenkonzept
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BP-Logik hinter den einzelnene BP Zeilen
im Dialog Tatsächliche Steuern gibt es folgende für den Datentransfer relevante BP Zeilen:
BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,
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BPVII Sachverhalte aus BP GewSt "BP_GewSt
Welche Zeile des Dialogs Tatsächliche Steuern mit welchem Betrag befüllt wird hängt von den folgenden Auswahlkriterien ab:
Kategorie: bilanziell/außerbilanziell,
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Steuerart: KST, GEWST und KST&GEWST und
Folgenden Zusammenhang gibt es:
BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“ —> bilanziell, temporär und KST
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BPVII Sachverhalte aus BP GewSt „BP_GewSt —> außerbilanziell, GEWST
Einträge in außerbilanziellen Effekten haben keine Auswirkung auf die Übertragung in die BP Zeilen! Es gibt folgende Einträge:
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2. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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