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als Kopie dieser Jahresabschlussperiode mit Bewegungsdaten (Steuerberechnung Netto) erstellt und die Verkettung Verwandte Reportingperiode wird entsprechend eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt, sobald eine Steuererklärung erstellt wird, wird diese Veranlagungsperiode über Bewegungsdatenkopie pro Gesellscahft in die BP-Periode kopiert um dadurch den letzten Stand der Gesellscahft in der BP-Periode vorzuhalten. Wichtig dabei ist, dass die BP-Periode vor der Kopie aus der Veranlagung in den Periodenstammdaten so angepasst wird, dass sie der Steererklärungsperiode entspricht (Periodenstand=Veranlagung, BRG weitere Parameter). Dies wird in der Regel bei einer Standalonegesellschaft oder einem Organträger durchgeführt.
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