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Gehen wir die Prozesskette sowie den tatsächlichen zeitlichen Verlauf weiter, so fängt wir einige Zeit später in der Steuererklärungbeginnen die meisten Gesellschaftsbetreuer kurze Zeit später mit der Steuererklärung. Zu diesem Zeitpunkt ist die BP-Periode auf "Veranlagung" umzustellen, denn diese soll ja immer dem Stand des Jahres folgen. diese Veranlagungsperiode über Bewegungsdaten Kopie pro Gesellschaft in die BP-Periode kopiert um dadurch den letzten Stand der Gesellscahft in der BP-Periode vorzuhalten. Wichtig dabei ist, dass die BP-Periode vor der Kopie aus der Veranlagung in den Periodenstammdaten so angepasst wird, dass sie der Steuererklärungsperiode entspricht (Periodenstand=Veranlagung, BRG und weitere Parameter sind entsprechend anzupassen). Dies wird in der Regel bei einer Standalonegesellschaft oder einem Organträger durchgeführt.
In diesem Fall