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Die BP-Sachverhalte werden innerhalb des Jahres im periodenübergreifenden Bereich im GTC erfasst bzw. laufend aktualisiert. Diese Tätigkeiten werden pro Gesellschaft vom dafür zuständigen Bearbeiter mit der entsprechenden Berechtigung übernommen. Somit sollen alle BP-Sachverhalte im periodenübergreifenden Bereich zu jederzeit aktuell sein.
→ Hier sollen Screenshots hinzugefügt werden
Zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. zum Jahresabschluss, können diese Stände der einzelnen BP-Sachverhalte in die Steuerberechnung des Jahresabschlusses übernommen und berücksichtigt werden. Jeder Gesellschaftsbetreuer muss neben der Berechnung der Tatsächlichen und Latente Steuer innerhalb der Periode (z.B. Jahresabschluss) im Bereich Einzelgesellschaft, die aktuellen BP-Sachverhalte aus dem periodenübergreifenden Bereich durch betätigen des gleichnamigen Buttons übernehmen. Dies ist für jede Gesellschaft eine notwendige Bedingung um den Meilenstein "tatsächliche Steuern" schließen zu können unabhängig davon ob es sich hierbei um eine Organgesellschaft, einen (Zwischen-)Organträgen oder eine Standalone Gesellschaft handelt.
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