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Zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. zum Jahresabschluss, können diese Stände der einzelnen BP-Sachverhalte in die Steuerberechnung des Jahresabschlusses übernommen und berücksichtigt werden. Jeder Gesellschaftsbetreuer muss neben der Berechnung der Tatsächlichen und Latente Steuer innerhalb der Periode (z.B. Jahresabschluss) im Bereich Einzelgesellschaft, die aktuellen BP-Sachverhalte aus dem periodenübergreifenden Bereich durch betätigen des gleichnamigen Buttons übernehmen. Dies ist für jede Gesellschaft eine notwendige Bedingung um den Meilenstein "tatsächliche Steuern" schließen zu können unabhängig davon ob es sich hierbei um eine Organgesellschaft, einen (Zwischen-)Organträgen oder eine Standalone Gesellschaft handelt.
→ Hier sollen Screenshots hinzugefügt werden
Durch die übernähme der der BP-Sachverhalte werden alle BP-Sachverhalte der Organschaft für die Latente und Tatsächliche Steuerberechnung beim Organträger berücksichtigt. Handelt es sich hierbei um eine Standalone Gesellschaft, dann werden die BP-Sachverhalte ausschließlich innerhalb dieser Gesellschaft berücksichtigt. Bei einem Organträger oder bei einer Standalone Gesellschaft muss für das verplausibilisieren des Meilensteins "Latente Steuern" auch das Verarbeiten der BP-Sachverhalte durch das Betätigen des gleichnamigen Buttons im Dialog BP-Sachverhalte vorgenommen werden.
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