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-> dadurch wird dieser BP-Sachverhalt bei der Latenzermittlung auf Ebene des Organträgers nicht berücksichtigt.


Beispiel Bp-Sachverhalt mit Attribut „technisch permanent“

Eine Organgesellschaft ist Bestandteil des Organkreises von 2008 bis zum Jahr 2011 und es besteht ein temporärer bilanzieller BP-Sachverhalt für diese Jahre. Im Jahr 2012 scheidet die Organgesellschaft aus dem Organkreis aus, der BP-Sachverhalt ist noch nicht abgeschlossen und besteht noch im Jahr 2012. In Bezug auf die tatsachliche Steuer sind die Effekte aus dem Sachverhalt weiterhin im Jahr 2012 in der Steuerrückstellung zu berücksichtigen. Da sich die latenten Effekte auf Ebene des Organträgers aus dem BP-Sachverhalt nicht mehr umkehren, dürfen die latenten Steuern von diesem Sachverhalt nicht beeinflusst werden. Aus diesem Grund ist der BP-Sachverhalt im Jahr 2012 auf das Attribut "technisch permanent" umzuschlüsseln.


Beispiel Attribut „methodischer Sachverhalt“

Im Vergleich zum Einzelsachverhalt existiert auch das Attribut „methodischer Sachverhalt“. Die Konzeption sieht vor, hierunter Sachverhalte zu erfassen, bei denen eine abweichende Steuerbilanzierung gegenüber der Auffassung der Finanzverwaltung erfolgt.

Beispiel:

Erfassung der Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz und gleichzeitige Abbildung als Bp-Sachverhalt.