Es werden nachfolgende Taxonomiearten (auch Taxonomiemodule genannt) unterschieden:
- Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen
- Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren.
- Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV
- Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV
- Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV
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Frage: Gibt es Besonderheiten der E-Bilanz z.B. für bestimmte Branchen? Antwort: Die allgemeine Taxonomie (Kerntaxonomie) bildet die generelle Rechnungslegung des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Die allgemeine Taxonomie (Kerntaxonomie) bildet die generelle Rechnungslegung des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Aufsetzend auf der Kerntaxonomie wird in der Ergänzungstaxonomie (für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe) den dort vorhandenen speziellen Rechnungslegungsverordnungen Rechnung getragen. Außerdem wird in der Ergänzungstaxonomie auch der Musterabschluss des BMEL berücksichtigt. Damit sind E-Bilanzen die diesen besonderen handelsrechtlichen bzw. behördlichen (für Land- und Forstwirte) Vorgaben zu entsprechen haben, mit dieser (Ergänzungs-) Taxonomie übermittelbar. Die Besonderheiten spezieller handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften werden in Spezialtaxonomien berücksichtigt. Diese sind vorhanden für:
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