Der § 5b EStG fordert, die steuerlichen Werte mit der E-Bilanz zu übermitteln. Da bisher nur die handelsrechtlichen Werte, die die Grundlage der Steuerbilanz sind, erfasst wurden, sind nun die steuerlichen Abweichungen zu erfassen. Im folgenden Kapitel wird erläutert, wie diese Abweichungen erfasst werden können.
Grundsätzlich lassen sich zu jeder gemappten Taxonomie-Position steuerliche Abweichungen in Form von Sachverhalten jahresübergreifend pflegen. SmartTaxBalance ermittelt automatisch die Auswirkungen auf die GuV und das Eigenkapital. Eine erhöhte Transparenz wird dabei durch den Einsatz von Anpassungsebenen erreicht.
...
Die Berechnung des steuerlichen Mehrkapitals Ausgleichspostens bzw. des steuerlichen Mehr-/Minderergebnisses bzw. der Steuerbilanzwerte erfolgt in Abhängigkeit der ausgewählten Anpassungsebenen. Nur ausgewählte Anpassungsebenen fließen in die steuerlichen Berechnungen ein.
...
In der Maske „Angaben für das besondere Verzeichnis“ können die Anschaffungskosten korrigiert und sonstige Gründe für die Abweichung angegeben werden.
Spalte „Latente Steuern“
Für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuern ist grundsätzlich eine zeitgleiche Erstellung von Handels- und Steuerbilanz, kurz vor der Bilanzerstellung bzw. vor dem Ende der Abschlussprüfung, erforderlich.
Weiterhin ist zu beachten, dass die in der Steuer-Taxonomie hinterlegten Positionen auf die Angaben in den Steuererklärungen abgestimmt sind. Es ist deshalb sinnvoll, Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern etc. so weit wie möglich in SmartTaxBalance abzubilden, da so die im System gespeicherten Informationen (in den Folgejahren) wiederverwendet werden können.
Die Spalte "Latente Steuern" ist über Ansicht / Latente Steuern anzeigen aktivierbar bzw. mit einem Rechtsklick auf der Spalte im Standardformular. In der aktivierten Spalte können die temporären und permanenten Differenzen für Zwecke des Reportings definiert werden.
Steuerliche Anpassungen auf Kontenebene
In SmartTaxBalance kann die steuerliche Anpassung auch auf Kontenebene erfolgen. Hierfür wird im Dialog „Steuerliche Anpassung“ der Reiter „Konten“ ausgewählt.
Im ersten Schritt wird die Kontonummer gewählt, zu der eine Anpassung angelegt werden soll. Danach muss das Konto durch einen Doppelklick oder einen Klick auf den „Hinzufügen“-Button der Anpassung zugeordnet werden. Im nächsten Schritt ist die Berechnungsart auszuwählen.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Standard mit Faktor
- Standard mit Anpassung
- Pauschalwertberichtigung
Bei der Option „Standard mit Faktor“ wird der auf dem Konto enthaltene handelsrechtliche Wert über die Eingabe eines Faktors für steuerliche Zwecke bewertet. Dies bietet sich beispielsweise für eine Drohverlustrückstellung an. Das Konto der Drohverlustrückstellung ist steuerlich mit dem Faktor 0 zu bewerten. Ist dieser Faktor einmal für eine Periode hinterlegt, kann dieser über den zugehörigen Button für andere Perioden übernommen werden. Durch diese Möglichkeit lassen sich bestimmte Sachverhalte mit pauschalen Bewertungen dauerhaft automatisieren.