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Fachliche Einordnung

Vermögensunterschiede auf Ebene der Organgesellschaft führen dazu, dass der an den Organträger abgeführte Gewinn den Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft unterschreitet (Minderabführungen) oder überschreitet (Mehrabführungen). Infolgedessen ist nach § 14 Abs. 4 KStG auf Ebene des Organträgers ein aktiver oder passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse zu bilden. Besonderheiten ergeben sich bei vororganschaftlichen Vermögensunterschieden.

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In SmartTaxBalance werden organschaftliche Ausgleichsposten der Überleitungsrechnung (=Anpassungsebene) zugeordnet. Bei dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft wird in der aktuellen Programmversion 5.0 eine 100% Beteiligung unterstellt. Eventuelle Minderheitsgesellschafter werden somit nicht automatisch berücksichtigt, sondern erfordern (derzeit) manuelle Eingaben des Anwenders. Der Ausweis der organschaftlichen Ausgleichsposten erfolgt pro Organgesellschaft und unsaldiert (Anforderung der Finanzverwaltung). Ein saldierter Ausweis erfordert das Eingreifen des Anwenders.

Vorgehen und Systematik der Organschaftsfunktion

Die in SmartTaxBalance integrierte Organschaftsfunktion berechnet die organschaftlichen und vororganschaftlichen Vermögensunterschiede der Organgesellschaft und ermöglicht eine automatische Generierung der aktiven und passiven organschaftlichen Ausgleichsposten auf Organträgerebene. Die organschaftlichen Ausgleichsposten werden pro Organgesellschaft geführt. Der Automatismus muss auf Ebene des Organträgers [bzw. Zwischenorganträgers] durch den Anwender aktiviert werden. Organschaftsreports sind unabhängig von der Nutzung dieser „Automatik“ generierbar.

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