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titlePraxishinweis

Die im Menüpunkt "Organschaft" enthaltenen Reports stehen auch dann zur Verfügung, wenn die Organschaftsfunktion zur automatischen Generierung der Ausgleichsposten nicht verwendet wird. Einzige Voraussetzung ist die Hinterlegung der Organschaftsstruktur in der Stammdatenverwaltung.


In den nachfolgenden Kapiteln Abschnitten werden die notwendigen Schritte für die Nutzung der Organschaftsfunktion erläutert:_

  • Konfiguration der Stammdatenverwaltung

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  • Ebene

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  • Organgesellschaft

...

  • (Datenerfassung)
  • Ebene Organträger (Übernahme der organschaftlichen Ausgleichsposten

...

  • )

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  • Schnittstelle zum GlobalTaxCenter

Die zugrunde liegende Programmlogik bzw. Systematik unterscheidet pro steuerlichem Anpassungssachverhalt, ob der Vermögensunterschied auf Ebene der Organgesellschaft positiv [+, aktiver org. Ausgleichsposten] oder negativ [-, passiver org. Ausgleichsposten] ist. Über die Entwicklung des Gewinnunterschieds wird gesteuert, ob es auf Ebene des Organträgers zur Bildung oder Auflösung des jeweiligen organschaftlichen Ausgleichspostens kommt:

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Vermögensunterschied [ + ]Gewinnunterschied [ + ] MinderabführungBildung aktiver org. Ausgleichposten
Vermögensunterschied [ + ]Gewinnunterschied [ - ] MehrabführungAuflösung aktiver org. Ausgleichposten
Vermögensunterschied [ - ]Gewinnunterschied [ - ] MehrabführungBildung passiver org. Ausgleichposten
Vermögensunterschied [ - ]Gewinnunterschied [ + ] MinderabführungAuflösung passiver org. Ausgleichposten

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Die Einordnung hinsichtlich der Vorzeichensystematik ist neben zahlreichen Reports z.B. im Dialog für die steuerliche Anpassung einsehbar:


Abbildung 2: Beispiel für Vermögensunterschied [+] / Gewinnunterschied [-]

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Bei vororganschaftlichen Minderabführungen werden die Daten für Zwecke der Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts berücksichtigt. Es ergeben sich nachfolgende Fallkonstellationen:

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Bei mehrstufigen Organschaften enthalten die organschaftlichen Ausgleichsposten für Zwischenorganträger auch die Werte der abhängigen Organgesellschaften. Hierzu müssen die organschaftlichen Ausgleichsposten auf Ebene des Zwischenorganträgers übernommen werden. Ansonsten gelten für diese Fälle alle übrigen Erläuterungen zur Nutzung der Organschaftsfunktion.

Schnittstelle zum GlobalTaxCenter

Auf Ebene der Organgesellschaft können die organschaftlichen und vororganschaftlichen Werte mittels Schnittstelle für Zwecke der Steuerberechnung an das GlobalTaxCenter übermittelt werden. Dieser Schritt ist in einem separaten Kapitel erläutert.


Konfiguration der Stammdatenverwaltung

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