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Die Programmlogik unterscheidet pro steuerlichem Anpassungssachverhalt, ob der Vermögensunterschied auf Ebene der Organgesellschaft positiv (+; aktiver org. Ausgleichsposten) oder negativ (-; passiver org. Ausgleichsposten) ist. Über die Entwicklung des Gewinnunterschieds wird gesteuert, ob es auf Ebene des Organträgers zur Bildung oder Auflösung des jeweiligen organschaftlichen Ausgleichspostens kommt:
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