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Wird die Checkbox "Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)" ausgewählt, so bleibt der Sachverhalt bei der Bildung des organschaftlichen Ausgleichspostens auf Ebene des Organträgers gänzlich unberücksichtigt. Auf Ebene der Organgesellschaft erfolgt keine Berücksichtigung als vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung. Dieses Attribut stellt eine kundenindividuelle Sonderprogrammierung dar.

Tip
titlePraxishinweis

Die Fallvariante "Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)" stellt eine kundenindividuelle Programmierung auf Basis eine BFH-Urteils dar.

Die drei beschriebenen Fallvarianten sind im Menü "Organschaft" als separate Reports abrufbar:

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