Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Tip
titlePraxishinweis

Für den Fall das ein Abweichungssachverhalt von vororganschaftlich zu organschaftlich wechselt (oder umgekehrt) müssen hierfür zwei separate Anpassungssachverhalte angelegt werden. Ein Wechsel der Attribute ist zwar jederzeit möglich, wirkt sich dann aber auf die gesamte Historie des steuerlichen Anpassungssachverhalts aus (also u.U. auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre).

Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)

...

Tip
titlePraxishinweis

Die Fallvariante "Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)" stellt eine kundenindividuelle Programmierung auf Basis eine BFH-Urteils dar.

Reports

Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede

Die drei möglichen Fallvarianten sind im Menü "Organschaft" als separate Reports abrufbar:

Abbildung 6: Reports Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede bei Organschaft

Pro Fallvariante ist ein separater Sachverhalt in Form einer steuerlichen Anpassung zu erfassen und fortzuentwickeln. Für Sachverhalte, die sich in einen organschaftlichen und einen vororganschaftlichen Anteil aufteilen lassen, müssen deshalb im Steuerbilanzcockpit zwei steuerliche Anpassungssachverhalte geführt werden. Ein Wechsel der Attribute ist zwar jederzeit möglich, wirkt sich dann aber auf die gesamte Historie des steuerlichen Anpassungssachverhalts aus [also u.U. auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre].

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten. Dieser Schritt muss auf Ebene des Organträgers durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.


Report: Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen – bei Organschaft

Dieser Report unter "Organschaft | Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen - bei Organschaft" ist auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Pro steuerlichem Anpassungssachverhalt kann die Zuordnung für Zwecke der Organschaftsfunktion eingesehen werden. Der Report basiert auf der gleichnamigen Auswertung unter "Steuerbilanzcockpit | Report | Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen" und ist lediglich um Organschaftsattribute ergänzt:

...

Abbildung 11: Report Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Mehrwert Beteiligungen [Abruf erfolgt auf Ebene OT]


Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten. Dieser Schritt muss auf Ebene des Organträgers durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.