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Pro steuerlichem Anpassungssachverhalt kann die Zuordnung für Zwecke der Organschaftsfunktion eingesehen werden. Es ergeben sich sechs mögliche Varianten:
- Aktiver Ausgleichsposten GU+ (Bildung aktiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
- Aktiver Ausgleichsposten GU- (Auflösung aktiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
- Passiver Ausgleichsposten GU- (Bildung passiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
- Passiver Ausgleichsposten GU+ (Auflösung passiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
- vororganschaftliche Minderabführung (Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts auf OT-Ebene)
- vororganschaftliche Mehrabführung (keine bilanzielle Auswirkung auf OT-Ebene; dafür evtl. außerbilanzielle Korrektur im GTC)
Für die organschaftlichen Zuordnungen gelten folgende Annahmen. Die Programmlogik ist zudem im einführenden Kapitel "Allgemeine Anmerkungen zur Organschaftsfunktion" dargestellt:
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