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Pro steuerlichem Anpassungssachverhalt kann die Zuordnung für Zwecke der Organschaftsfunktion eingesehen werden. Es ergeben sich sechs mögliche Varianten:

  • Aktiver Ausgleichsposten GU+ (Bildung aktiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
  • Aktiver Ausgleichsposten GU- (Auflösung aktiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
  • Passiver Ausgleichsposten GU- (Bildung passiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
  • Passiver Ausgleichsposten GU+ (Auflösung passiver org. Ausgleichsposten auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Minderabführung (Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Mehrabführung (keine bilanzielle Auswirkung auf OT-Ebene; dafür evtl. außerbilanzielle Korrektur im GTC)



Für die organschaftlichen Zuordnungen gelten folgende Annahmen. Die Programmlogik ist zudem im einführenden Kapitel "Allgemeine Anmerkungen zur Organschaftsfunktion" dargestellt:

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