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Die Programmlogik unterscheidet pro steuerlichem Anpassungssachverhalt, ob der Vermögensunterschied auf Ebene der Organgesellschaft positiv (+; aktiver org. Ausgleichsposten) oder negativ (-; passiver org. Ausgleichsposten) ist. Über die Entwicklung des Gewinnunterschieds wird gesteuert, ob es auf Ebene des Organträgers zur Bildung oder Auflösung des organschaftlichen Ausgleichspostens kommt:


Vorzeichen VermögensunterschiedVorzeichen Gewinnunterschiedorganschaftliche Mehr- oder Minderabführung?Bildung oder Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten?
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]org. MinderabführungBildung aktiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]org. MehrabführungAuflösung aktiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]org. MehrabführungBildung passiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]org. MinderabführungAuflösung passiver org. Ausgleichsposten


Beispiel: organschaftliche Mehrabführung die auf Ebene des Organträgers zur Auflösung des aktiven organschaftlichen Ausgleichsposten führt dient der Screenshot der nachfolgenden 

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Bei vororganschaftlichen Minderabführungen werden die Daten für Zwecke der Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts berücksichtigt. Es ergeben sich nachfolgende Fallkonstellationen:

Vorzeichen VermögensunterschiedVorzeichen Gewinnunterschiedvororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung?Auswirkungen auf den steuerlichen Beteiligungsbuchwert?
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]vororg. MinderabführungKorrektur des stl. Beteiligungsbuchwerts
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]vororg. Mehrabführung-
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]vororg. Mehrabführung-
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]vororg. MinderabführungKorrektur des stl. Beteiligungsbuchwerts


Ob Anpassungssachverhalte organschaftlich oder vororganschaftlich sind, wird pro Sachverhalt mittels Checkbox gesteuert:

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