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Tip
titlePraxishinweis

Im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen kann auf gilt:

OT-Ebene der : Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Mehrwert Beteiligungen" mit dem

=

OG-Ebene: Report "Organschaft | Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede | Vororganschaftliche Minderabführungen" der OG-Ebene betragsgenau abgeglichen werden.

Transfer zum Organträger

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten auf Ebene des ZOT oder OT. Dieser Schritt muss auf Ebene des ZOT oder OT durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.