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Im Steuerbilanzcockpit werden unter "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" alle abhängigen Organgesellschaften angezeigt. Der Dialogaufruf benötigt technisch bedingt für den Datenabruf einige Zeit.


Abbildung 13: Dialog Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse

Über den Menüpunkt "Ansicht | Detailinformationen einblenden" werden zusätzlich Tabellenspalten eingefügt. In der Zeile Anpassungsebene wird die Zielebene für die Anlage der steuerlichen Anpassungssachverhalte festgelegt.

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Diese Spalte liefert die drei möglichen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit organschaftlichen Mehr- oder und Minderabführungen bzw. vororganschaftlichen Minderabführungen.

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Die Anpassungssachverhalte erhalten mittels Voreinstellung den Zusatz „automatisch generierter Ausgleichsposten“. Abweichend hiervon kann der Anwender in dieser Spalte eine andere Bezeichnung hinterlegen:

Abbildung 14: Spalte Name der AnpassungSpalte: Vermögensunterschied Vorjahr

Angabe des Vermögensunterschieds der steuerlichen Anpassung aus dem Vorjahr. Nur wenn der steuerliche Anpassungssachverhalt auch im Vorjahr angelegt wurde, wird für diese Spalte ein Wert eingeblendet. Andernfalls wird auf Grund fehlender Werte eine Nullanzeige erfolgen. Eventuelle Angaben in den Reports sind insoweit nicht für die Anzeige in diesem Dialog maßgeblich.

Abbildung 15: Spalte Vermögensunterschied Vorjahr bei fehlenden Werten im Vorjahr

Spalte: Vermögensunterschied [Vorschlagswert]

Diese Spalte liefert den von der Organschaftsfunktion ermittelten Vorschlagswert für die steuerliche Anpassung. Ein Abgleich dieser Spalte mit der Spalte Vermögensunterschied [aktueller Wert] ermöglicht die Nachverfolgung eventueller Änderungen bei den Organgesellschaften. Die Werte können auf Ebene des Organträgers mit den Reports "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organträger" bzw "Mehrwert Beteiligungen" abgestimmt werden. Dadurch wird eine Nachvollziehbarkeit der Vorschlagswerte gewährleistet.

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Diese Spalte liefert den aktuellen Wert für die steuerlichen Anpassung. Falls die abhängige Organgesellschaft z.B. nachträglich noch Werte in der Steuerbilanz ändert, so kann der Anwender auf Ebene des Organträgers durch den Vergleich der Spalten Vorschlagswert und aktueller Wert die Auswirkungen dieser Änderung ermitteln. In dieser Spalte wird nur dann ein Wert eingeblendet, wenn die Übernahme der Ausgleichsposten zuvor mindestens einmal durchgeführt wurde. Andernfalls erfolgt auf Grund fehlender Werte keine Anzeige:

Abbildung 16: Spalte Vermögensunterschied akuteller Wert bei nicht durchgeführten DatenübernahmeSpalte: Vermögensunterschied [Übernahme]

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Der Zeitstempel gibt an wann durch wenn zuletzt eine Übernahme der organschaftlichen Ausgleichsposten durchgeführt wurde.Abbildung 17: Nutzung der Reports für Organschaft