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Die Übermittlung von E-Bilanzen erfolgt auf der Grundlage von Taxonomien (amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG). Neben laufenden Gesetzesänderungen müssen auch sog. untergesetzliche Anforderungen (z.B. vom IDW oder DRSC) in der Taxonomie fortlaufend berücksichtigt werden. Deshalb wird von der Finanzverwaltung jährlich eine neue Taxonomieversion per BMF-Schreiben veröffentlicht. Auf der Seite www.esteuer.de sind alle für die Übermittlung von E-Bilanzen relevanten Taxonomieversionen dokumentiert.

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Taxonomieversiongültig für die Wirtschaftsjahre:
5.12012/2013 und 2013/2014
5.22013/2014 und 2014/2015
5.32014/2015 und 2015/2016
5.42015/2016 und 2016/2017
6.02016/2017 und 2017/2018
6.12017/2018 und 2018/2019
6.22018/2019 und 2019/2020

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