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Das BMF bezieht sich bei der Taxonomie grundsätzlich auf die HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e.V. Die Taxonomie besteht aus dem sog. Stammdatenmodul (GCD-Modul; Global Common Data) und dem Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul; Generally Accepted Accounting Principles). Das GCD-Modul ist in SmartTaxBalance im Bereich der Gesellschaftsverwaltung implementiert. Es werden allgemeine Unternehmensinformationen wie z.B. die Steuernummer, Rechtsform und die Adressdaten gefordert. Das GAAP-Modul ist in SmartTaxBalance im Steuerbilanzcockpit implementiert. Es enthält eine Reihe an sog. Berichtsbestandteilen wie z.B. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die steuerliche Überleitungsrechnung etc.
Welche Taxonomieart muss ich für die E-Bilanz verwenden?
Es werden nachfolgende Taxonomiearten unterschieden. Das Stammdatenmodul (GCD-Modul) wird einheitlich für alle Taxonomiearten verwendet:
- Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen
- Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren.
- Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV
- Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV
- Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV
Info | ||
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Frage: Gibt es Besonderheiten der E-Bilanz z.B. für bestimmte Branchen? Antwort: Die allgemeine Taxonomie (Kerntaxonomie) bildet die generelle Rechnungslegung des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Die allgemeine Taxonomie (Kerntaxonomie) bildet die generelle Rechnungslegung des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Aufsetzend auf der Kerntaxonomie wird in der Ergänzungstaxonomie (für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen, Wohnungsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe) den dort vorhandenen speziellen Rechnungslegungsverordnungen Rechnung getragen. Außerdem wird in der Ergänzungstaxonomie auch der Musterabschluss des BMEL berücksichtigt. Damit sind E-Bilanzen die diesen besonderen handelsrechtlichen bzw. behördlichen (für Land- und Forstwirte) Vorgaben zu entsprechen haben, mit dieser (Ergänzungs-) Taxonomie übermittelbar. Die Besonderheiten spezieller handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften werden in Spezialtaxonomien berücksichtigt. Diese sind vorhanden für:
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Umsetzung in SmartTaxBalance
- Dialog für den Import von Taxonomiepaketen: Taxonomieverwaltung
- Dialog für die Zuordnung einer Taxonomieversion zu einer Steuerbilanz: Steuerbilanzverwaltung