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Table of Contents

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Das folgende Formular wurde im VZ 2017 für Zwecke der Gewerbesteuererklärung überarbeitet:

  1. GewSt 1 A

Neue Formulare / Anlagen

Die folgenden Formulare bzw. Anlagen wurden im VZ 2017 für Zwecke der Körperschaftsteuererklärung neu erstellt:

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  • Entsprechend der Änderungen der AO wurde in der GewSt 1 A ein qualifiziertes Freitextfeld aufgenommen. Für weitere Informatinen wird auf die Ausführungen dazu um Abschnitt KSt 1 verwiesen.
  • Neuer Themenbreich Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

    In diesem Themenbereich wurden die Zeilen hinsichtlich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG sowie die Zeilen zur Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG aufgenommen. Darüber hinaus werden hier weitere Informationen zu den Anteilseignern der Körperschaft abgefragt.

  • Der gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) zum Ende des vorangegangen Erhebungszeitraums ist ab dem VZ 2017 nicht mehr zu erfassen. Im GTC kann dieser Wert für Berechnungszwecke wie in Vorjahren weiter in der GewSt 1 A erfasst werden.

Tip
titlePraxistipp

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Praxistipp GewSt 1 A Quoten
Praxistipp GewSt 1 A Quoten
Sofern bei einer Mitunternehmerschaft oder Organgesellschaft Sachverhalte i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG vorliegen, sind zuerst die Angaben zur Beteiligungsstruktur der an der Körperschaft / Mitunternehmerschaft beteiligten natürlichen Personen bzw. Körperschaften einzutragen (Zeilen 61 bis 63 GewSt 1 A). Erst dann können die Vorschlagswerte in der Anlage BEG korrekt berechnet werden.

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  1. Allgemeine Angaben zur Körperschaft, an der die Beteiligung besteht (Zeilen 1 bis 5)
  2. Angaben zur Ausschüttung (Zeilen 6 bis 11)
  3. Angaben für Körperschaften und für an einer Mitunternehmerschaft beteiligte Körperschaft (Zeilen 12 bis 20)
  4. Angaben für Einzelunternehmen und für an einer Mitunternehmerschaft beteiligte natürliche Personen (Zeilen 21 bis 28)
      

Umsetzung im GTC

Im GTC wurde die Anlage BEG als eigener Dialog im Bereich der Gewerbesteuer umgesetzt. Die Anlage BEG speist sich dabei aus den im § 8b-Dialog angelegten Sachverhalten, wobei die berechnungsrelevanten Eingaben im VZ 2017 hauptsächlich als Vorschlagswerte umgesetzt wurden. Die einzelnen Sachverhalte werden dabei anhand der Partner-ID für Zwecke der Anlage BEG zusammengefasst, die demzufolge zwingend im § 8b-Dialog zu pflegen ist. Die einzelnen Beteiligungen werden innerhalb der Anlage BEG als gesonderte Spalte dargestellt. Die in der Anlage BEG ermittelten Hinzurechnungs- bzw. Kürzungsbeträge werden automatisch in die entsprechende Zeile des Vordrucks GewSt 1 A übernommen.  

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