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Table of Contents

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Tip
titlePraxistipp

Folgende Felder sind im VZ 2017 mit dem Wert EUR 0,00 zu füllen:

  • Anlage KSt 1 F: Sofern kein steuerliches Einlagekonto oder ein Sonderausweis aus dem Vorjahr vorliegen, ist entweder Zeile 16 oder Zeile 17 mit EUR 0,00 anzugeben.
  • Anlage OG: Informationen zur Zinsschranke sind zwingend anzugeben. Insoweit sind die Zeilen 27 bis 30 mind. mit EUR 0,00 anzugeben. Dies erfolgt im GTC über die Anlage Zinsschranke.
  • Anlage OG: Sofern auf Ebene der Organgesellschaft ein Sachverhalt i. S. d. § 8b KStG angelegt wurde, sind die Zeilen 22 und 23 (Angaben zu den nach § 3 Nummer 40 EStG steuerfreien Einnahmen und damit im Zusammenhang stehender Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen nach § 3c Absatz 2 EStG) der Anlage OG zwingend anzugeben.
  • Anlage Zinsschranke: Die Zeilen 0.3 und /oder 0.6 sind mind. mit EUR 0,00 zu füllenanzugeben.

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht vollständig ist. Die Angaben basieren auf Tests, die seitens AMANA durchgeführt werden sowie auf Supportanfragen.

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  1. Allgemeine Angaben zur Körperschaft, an der die Beteiligung besteht (Zeilen 1 bis 5)
  2. Angaben zur Ausschüttung (Zeilen 6 bis 11)
  3. Angaben für Körperschaften und für an einer Mitunternehmerschaft beteiligte Körperschaft (Zeilen 12 bis 20)
  4. Angaben für Einzelunternehmen und für an einer Mitunternehmerschaft beteiligte natürliche Personen (Zeilen 21 bis 28)


Umsetzung im GTC

Im GTC wurde die Anlage BEG als eigener Dialog im Bereich der Gewerbesteuer implementiert. Die einzelnen Beteiligungen werden innerhalb der Anlage BEG als gesonderte Spalte dargestellt. Die Anlage BEG wird mit den im § 8b-Dialog angelegten Sachverhalten gefüllt. Dabei werden die berechnungsrelevanten Eingaben in der Anlage BEG hauptsächlich als Vorschlagswerte angezeigt. Die einzelnen Sachverhalte werden anhand der Partner-ID für Zwecke der Anlage BEG zusammengefasst, die demzufolge zwingend im § 8b-Dialog zu pflegen ist. Die in der Anlage BEG ermittelten Hinzurechnungs- bzw. Kürzungsbeträge werden automatisch in die entsprechende Zeile des Vordrucks GewSt 1 A übernommen.

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